Kölner Stadt-Anzeiger: Tausende Gaskunden können auf Rückzahlungen ihrer Versorger hoffen
Köln (ots)
Tausende Gaskunden können auf Rückzahlungen ihrer Versorger hoffen. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil Ende Juli Preiserhöhungsklauseln des Versorgers RWE für ungültig erklärt. Doch das Urteil beschränkt sich weder auf Kunden des Essener Versorgers noch auf die klagenden 25 Verbraucher, erläuterte das Gericht jetzt. Es gelte "nicht nur für die Kläger des Verfahrens, sondern für alle Sonderkunden, die solche Klauseln in ihren Verträgen hatten", sagte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitagsausgabe). Die Mehrzahl der deutschen Gasverbraucher sind so genannte Sonderkunden.
In mehreren Punkten hat das Gericht gegen die Versorgungsunternehmen entschieden. So können sich laut der nun vorliegenden ausführlichen Urteilsbegründung auch Kunden gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen zur Wehr setzen, die bisher keinen Widerspruch gegen ihre Rechnungen eingelegt haben. "In der vorbehaltlosen Zahlung des erhöhten Preises durch den Kunden" könne "keine stillschweigende Zustimmung zu dem erhöhten Preis gesehen werden" (AZ: VIII ZR 162/09). Auch greife der Vertrauensschutz nicht, auf den das Unternehmen sich berufen habe - das Risiko von im Nachhinein für unwirksam erklärter Klauseln trage das Unternehmen, das die Klauseln verwende.
RWE hat nach Angaben einer Sprecherin Rückstellungen für den Prozess gebildet, deren Höhe ließ sie offen. Man prüfe nun die Urteilsbegründung. Der Konzern hat rund 240 000 Gaskunden mit Sonderverträgen, davon etwa 22 000 im Regierungsbezirk Köln. Der BGH ließ allerdings offen, welche Forderungen schon verjährt sein könnten. Im Allgemeinen gilt hier eine Frist von drei Jahren, so dass maximal noch Rechnungen aus 2010 beanstandet werden könnten. Für Jürgen Schröder, Energierechts-Experte der NRW-Verbraucherzentrale, ist aber klar, dass in diesem Fall eine Frist von zehn Jahren rückwirkend ab dem BGH-Urteil gelten müsse. Dies trete ein, wenn eine verworrene Rechtslage finaler Klärung bedurft hätte. Die Verbraucherzentrale hatte die Klage stellvertretend für die 25 RWE-Kunden geführt. (ksta)
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