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Experten kritisieren Schutzlücken für jüdisches Leben in NRW-Gesetz/Volker Beck: Grundrechte im einfachen Recht ausbuchstabieren-Schabbat soll für jüdische Gläubige arbeits- und unterrichtsfrei sein

Köln. (ots)

Der Leiter des Berliner "Tikvah-Instituts", Volker Beck, fordert die Schließung von Lücken beim grundgesetzlich garantierten Schutz jüdischen Lebens in den Gesetzen des Landes Nordrhein-Westfalen. "Gesetzgebung und Rechtspraxis gewähren Jüdinnen und Juden im Alltag nicht, was im Grundsatz längst geklärt ist: das Recht, ihr gesamtes Verhalten an den Lehren ihres Glaubens auszurichten und ihrer inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln", sagte Beck dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (ksta.de und Mittwoch-Ausgabe). Jüdinnen und Juden würden "zu Bittstellern", obwohl sie doch eigentlich garantierte Rechte hätten, monierte Beck, der auch Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) ist.

In einem Positionspapier fordert das Tikvah-Institut, eine dem jüdischen Leben in Deutschland gewidmete Forschungs- und Bildungseinrichtung mit Förderung des Bundes, Änderungen im Feiertagsgesetz sowie im Schul- und Hochschulgesetz des Landes NRW. Der Gesetzgeber sei "gefordert, im einfachen Recht auszubuchstabieren, was verfassungsrechtlich ohnehin geboten ist", heißt es in dem 13-Seiten-Papier, das dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt.

Als entscheidende Neuerung sollten im NRW-Feiertagsgesetz der Schabbat und - neben dem bereits genannten Neujahrsfest (Rosch ha-Schana) und dem Versöhnungstag (Jom Kippur) - weitere biblische Feiertage - unter Schutz gestellt werden. Genannt sind hier zusätzlich das Pessachfest, das Wochenfest (Schawuot) und das Laubhüttenfest (Sukkot). An diesen Tagen sollten jüdische Berufstätige - unbezahlt - der Arbeit fernbleiben dürfen. Schülerinnen und Schüler erhielten unterrichtsfrei und bräuchten nicht an Schulveranstaltungen teilzunehmen. Durch eine Anpassung des Landeshochschulgesetzes sollten jüdische Studierende bei Prüfungen, die auf den Schabbat oder ein jüdisches Fest fallen, das Recht auf einen "gleichwertigen Ersatztermin" erhalten.

Weiteren Handlungsbedarf des Gesetzgebers sieht das Papier des Tikvah-Instituts bei den Ladenöffnungszeiten. "Das Ladenschlussgesetz nimmt keine Rücksicht darauf, dass im Judentum der Schabbat und nicht wie im Christentum der Sonntag geheiligt wird." Damit jüdische Geschäfte am Schabbat (Samstag) geschlossen bleiben können, soll es für die Sonntagsöffnung eine Ausnahmeregelung geben. Diese Lockerung sei "in einer religiös pluralen Gesellschaft sachgerecht, im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips geboten und der Fairness im Wettbewerb dienlich", sagte Volker Beck.

Über die Vorschläge soll in einer Kooperationsveranstaltung des Tikvah-Instituts am 30. August in Düsseldorf mit Vertretern der Landtagsfraktionen diskutiert werden.

Link zum Beitrag des "Kölner Stadt-Anzeiger":

https://www.ksta.de/politik/juedisches-leben-kritik-an-feiertagsrecht-in-nordrhein-westfalen-625179

Pressekontakt:

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Telefon: 0221 224 2080

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