Schwere Vorwürfe an die Antikorruptionsabteilung von Siemens
Köln (ots)
Köln, 21.12.2006 - Die Anti-Korruptionsabteilung beim Siemens-Vorstand sei in den Skandal um schwarze Kassen bei Siemens verstrickt. Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR (Sendung heute, Donnerstag, den 21.12.2006, um 21.45 Uhr im Ersten). Gegenüber MONITOR äußerte sich erstmals der Anwalt von Reinhard S., einem ehemaligen Siemens-Manager, zum System der Schwarzen Kassen. Wolfgang Kreuzer, der Anwalt von Reinhard S., sagt in der Sendung, der Anstoß, das System der schwarzen Kassen neu zu organisieren, sei im Jahr 2002 direkt aus der sogenannten Compliance-Office von Siemens gekommen. Compliance-Office ist die Bezeichnung der Abteilung beim Siemens-Konzern, die für die Einhaltung des in den Mitarbeiter-Verhaltensrichtlinien, den "Business Conduct Guidelines", festgeschriebenen Korruptionsverbots zuständig ist. Siemens weist den Vorwurf der Mitwisserschaft zurück, er entbehre jeglicher Grundlage, erklärte der Konzern. Reinhard S. habe - so sein Anwalt gegenüber MONITOR - umfassend über die Konstruktion der schwarzen Kassen und die Mitwisser im Konzern ausgesagt. Bei Siemens "wurde der Bock zum Gärtner" gemacht - so gibt der Anwalt Wolfgang Kreuzer die Aussage seines Mandanten Reinhard S. wieder. Massive Kritik an der Art und Weise, wie der Konzern Siemens mit Korruptionsfällen umgeht, komme auch aus Norwegen vom dortigen Verteidigungsministerium. Das Ministerium erklärte gegenüber MONITOR: "Unsere Untersuchungskommission hat festgestellt, dass 'Siemens Business Systems' (SBS) Geschenke an Militärs gemacht hat, die für die Kontrolle des Auftrages verantwortlich waren. Die Abwicklung des Vertrages war nicht legal" . SBS Norwegen hatte das norwegische Militär mit einem neuen Kommunikationssystem ausgerüstet. Siemens räumte inzwischen "Abrechnungsfehler" ein und zahlte rund sieben Millionen Euro an Norwegen zurück. Auch die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC hat in dieser Angelegenheit ein Aktenzeichen mit der Nummer HO 1174439 angelegt. Seit Siemens an der US-Börse in New York gelistet ist, unterliegt der Konzern dem strengen US-Unternehmens-Strafrecht.
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