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Verband der deutschen Internetwirtschaft zu umstrittenen Urteilen des LG Hamburg: Internet-Bildersuche in Deutschland vor dem Aus?

Köln/Berlin (ots)

Die bei Nutzern und Anbietern beliebte und
praktische Suche nach Abbildungen im Internet steht nach zwei 
Urteilen des Landgerichts Hamburg vom 26. September 2008 (Az.: 308 O 
42/06 und Az.: 308 O 248/07) möglicherweise vor dem Aus. Zwei 
Künstler hatten den Suchmaschinenbetreiber Google, die Deutsche 
Telekom, Freenet und AOL/HanseNet verklagt, weil die 
daumennagelgroßen Abbildungen ihrer Werke (sog. Thumbnails), die man 
nach einer Bildersuche angezeigt bekommt, angeblich gegen das 
Urheberrecht verstoßen. Aufgrund der unzureichenden rechtlichen 
Regelungen für Suchmaschinenbetreiber in Deutschland droht jetzt 
exklusiv für deutsche Nutzer das Aus für die beliebte Bildersuche im 
Internet. Trotz mehrfacher dringender Aufforderungen bleibt der 
Gesetzgeber derweil untätig, obwohl er eine klare Regelung der 
Verantwortlichkeiten von Suchmaschinenbetreibern schon vor Jahren in 
Aussicht gestellt hat.
Dazu Harald A. Summa, Geschäftsführer des Verbandes der deutschen 
Internetwirtschaft (eco) e.V.: "Die Entscheidungen katapultieren uns 
ins digitale Steinzeitalter und ignorieren die technischen 
Gegebenheiten des Internet. Wer als Urheber eines Bildes nicht in 
Bildersuchmaschinen gefunden werden möchte, kann dies auf einfachste 
Weise verhindern. Das Urteil gefährdet die Existenz von 
Bildersuchmaschinen und bedeutet in der Konsequenz dasselbe, als 
würde man in Bibliotheken sämtliche Kataloge zum Auffinden der Bücher
verbannen. Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt, das Thema 
Verantwortlichkeit von Suchmaschinenbetreibern endlich so zu regeln, 
dass wieder Rechtssicherheit herrscht. Andernfalls hätte das Urteil 
die Konsequenz, dass alle Anbieter von Bildersuchen im Internet ihre 
Bildersuchmaschinen für deutsche Nutzer abschalten müssten. Das wäre 
gegen die Interessen von Millionen von Nutzern und würde darüber 
hinaus Arbeitsplätze auch bei Webseiten-Betreibern und Kreativen 
gefährden. Auch das Geschäft vieler Internet-Betreiber und die 
Einnahmen vieler Künstler sind davon abhängig, dass ihre Angebote 
über die Bildersuche gefunden werden. Den Vorschlag des Gerichts, 
statt der Bilder einfach Textbeschreibungen der Abbildungen zu 
zeigen, kann man dagegen nur als realitätsfern und technikfeindlich 
bezeichnen. Was wir jetzt dringender denn je brauchen, sind an den 
Erfordernissen der vom Internet abhängigen Informationsgesellschaft 
orientierte Gesetze, um für Suchmaschinenbetreiber wieder 
Rechtssicherheit zu gewährleisten."
eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der 
Internetwirtschaft in Deutschland. Die über 400 Mitgliedsunternehmen 
beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz
von ca. 45 Mrd Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230 
Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die 
kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position 
Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den 
Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht 
sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft 
gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in 
internationalen Gremien.

Pressekontakt:

Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft
e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.:
030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de,
Web: www.eco.de

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