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eco begrüßt Neuregelungen der Urheberrechtsreform

Köln, 21. September 2004 – Der Verband der deutschen
Internetwirtschaft eco e.V. begrüßt die Entscheidung des
Bundesjustizministeriums, im Rahmen des zweiten Teils der
Urheberrechtsreform auf die Einführung von Auskunftsansprüchen gegen
Internetprovider zu verzichten. Der Verband hatte im Vorfeld
erhebliche Bedenken im Hinblick auf die tatsächlichen
Auskunftsmöglichkeiten der Provider angemeldet, die nach geltendem
Recht zur unverzüglichen Löschung von Daten verpflichtet sind, die
nicht zur Abrechnung benötigt werden. Das Fernmeldegeheimnis und der
Datenschutz stehen nach Auffassung des Verbandes der deutschen
Internetwirtschaft (eco) einem Auskunftsanspruch entgegen.
„Es wäre fatal gewesen, einen Auskunftsanspruch über das Knie zu
brechen. Die Diskussionen beim Bundesjustizministerium haben deutlich
gemacht, dass die Forderung nach einem Auskunftsanspruch nicht nur
vor dem Hintergrund des Urheberrechts, sondern vor allem auch im
Zusammenhang mit dem Fernmeldegeheimnis, den bestehenden
Datenschutzregelungen, dem Zivilprozessrecht und insbesondere einer
Kostenerstattungspflicht gegenüber Providern zu diskutieren ist“, so
Rechtsanwalt Oliver J. Süme, Vorstand für Recht und Regulierung im
eco-Verband.
Im Hinblick auf die Kosten der Auskunft kann es nach Auffassung des
Verbandes der deutschen Internetwirtschaft nicht angehen, dass der
Staat dafür herangezogen wird. „Auskunftskosten sind vom
Rechteinhaber zu übernehmen, der die Kosten vom Rechtsverletzer als
Schadenersatz verlangen kann. Es kann nicht angehen, dass der
Steuerzahler Ersatzverpflichtungen von Copyrightverletzern
übernimmt“, so Oliver J. Süme.
Für den eco-Verband ist die Einführung von Auskunftsansprüchen zudem
nur dann diskutabel, wenn die vorherige gerichtliche Überprüfung des
Auskunftsbegehrens sichergestellt ist. „Mit der Einführung eines
Auskunftsanspruches gegen Internet Service Providern im Rahmen des
Urheberrechts hätte der Gesetzgeber eine Regelung normiert, die
bislang den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten waren. Selbst
gegenüber Strafverfolgungsbehörden dürften Auskünfte über
Verbindungsdaten mit gutem Grund nicht ohne entsprechende Anordnung
erteilt werden“, heißt es beim eco-Verband weiter.
Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und die
datenschutzrechtlichen Regelungen ohne rechtstaatliche Sicherung,
wie sie im Strafrecht selbstverständlich ist, wäre für den Verband
der deutschen Internetwirtschaft untragbar.
Forum e.V. (www.eco.de) ist der Verband der Internetwirtschaft in
Deutschland. Die 300 Mitgliedsunternehmen beschäftigten über 200.000
Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 40 Mrd Euro
jährlich. Im eco Forum sind die rund 135 Backbones des deutschen und
internationalen Internet vertreten. Der Verband betreibt den größten
nationalen Datenaustauschknoten DE?CIX. Verbandsziel ist es, die
kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position
Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den
Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. eco Forum e.V. versteht
sich als Interessenvertretung der Internetwirtschaft gegenüber der
Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
ots-Originaltext: ECO Electronic Commerce Forum e.V.
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6699
Weitere Informationen: Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco 
Forum e.V., Arenzhofstr. 10, 50769 Köln, Tel.: 0221/700048-0, 
E-Mail:  info@eco.de, Web: www.eco.de
PR-Agentur: Team Andreas Dripke, Tel.: 0611/97315-0, 
E-Mail:  team@dripke.de

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