eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.
eco begrüßt Neuregelungen der Urheberrechtsreform
Köln, 21. September 2004 Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesjustizministeriums, im Rahmen des zweiten Teils der Urheberrechtsreform auf die Einführung von Auskunftsansprüchen gegen Internetprovider zu verzichten. Der Verband hatte im Vorfeld erhebliche Bedenken im Hinblick auf die tatsächlichen Auskunftsmöglichkeiten der Provider angemeldet, die nach geltendem Recht zur unverzüglichen Löschung von Daten verpflichtet sind, die nicht zur Abrechnung benötigt werden. Das Fernmeldegeheimnis und der Datenschutz stehen nach Auffassung des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco) einem Auskunftsanspruch entgegen.
Es wäre fatal gewesen, einen Auskunftsanspruch über das Knie zu brechen. Die Diskussionen beim Bundesjustizministerium haben deutlich gemacht, dass die Forderung nach einem Auskunftsanspruch nicht nur vor dem Hintergrund des Urheberrechts, sondern vor allem auch im Zusammenhang mit dem Fernmeldegeheimnis, den bestehenden Datenschutzregelungen, dem Zivilprozessrecht und insbesondere einer Kostenerstattungspflicht gegenüber Providern zu diskutieren ist, so Rechtsanwalt Oliver J. Süme, Vorstand für Recht und Regulierung im eco-Verband.
Im Hinblick auf die Kosten der Auskunft kann es nach Auffassung des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft nicht angehen, dass der Staat dafür herangezogen wird. Auskunftskosten sind vom Rechteinhaber zu übernehmen, der die Kosten vom Rechtsverletzer als Schadenersatz verlangen kann. Es kann nicht angehen, dass der Steuerzahler Ersatzverpflichtungen von Copyrightverletzern übernimmt, so Oliver J. Süme.
Für den eco-Verband ist die Einführung von Auskunftsansprüchen zudem nur dann diskutabel, wenn die vorherige gerichtliche Überprüfung des Auskunftsbegehrens sichergestellt ist. Mit der Einführung eines Auskunftsanspruches gegen Internet Service Providern im Rahmen des Urheberrechts hätte der Gesetzgeber eine Regelung normiert, die bislang den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten waren. Selbst gegenüber Strafverfolgungsbehörden dürften Auskünfte über Verbindungsdaten mit gutem Grund nicht ohne entsprechende Anordnung erteilt werden, heißt es beim eco-Verband weiter.
Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und die datenschutzrechtlichen Regelungen ohne rechtstaatliche Sicherung, wie sie im Strafrecht selbstverständlich ist, wäre für den Verband der deutschen Internetwirtschaft untragbar.
Forum e.V. (www.eco.de) ist der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Die 300 Mitgliedsunternehmen beschäftigten über 200.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 40 Mrd Euro jährlich. Im eco Forum sind die rund 135 Backbones des deutschen und internationalen Internet vertreten. Der Verband betreibt den größten nationalen Datenaustauschknoten DE?CIX. Verbandsziel ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. eco Forum e.V. versteht sich als Interessenvertretung der Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
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