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eco fordert: Beibehaltung der gesetzlichen Regelung - keine Auskunftspflicht für Provider

Berlin/Köln, 28. Januar 2005 – Der Verband der
deutschen Internetwirtschaft eco e.V. begrüßt die am Dienstag bekannt
gewordene Entscheidung des OLG Frankfurt (Az. 11 U 51/04), mit der
das Gericht Auskunftsansprüche eines Tonträgerunternehmens gegen
einen Access-Provider zurückgewiesen hat. Das Gericht hatte
entschieden, dass ein Zugangs-Provider grundsätzlich nicht
verpflichtet ist, Kundendaten von Internetnutzern mitzuteilen, die im
Internet Musikdateien zum Download anbieten und dadurch Urheberrechte
Dritter verletzen. „Die Entscheidung entspricht im Hinblick auf die
Frage von Auskunftsansprüchen der klaren Intention des Gesetzgebers.
Die gesetzliche Regelung sieht für reine Zugangs-Provider eine
Haftungsbefreiung für fremde Inhalte vor, die der Provider nur
durchleitet und daher weder kennt, noch kennen kann und aufgrund des
Fernmeldegeheimnisses auch nicht kennen darf“, so Oliver J. Süme,
Vorstand Recht und Regulierung beim eco-Verband. eco verweist
insbesondere darauf, dass solche Auskunftsersuchen wegen der damit
verbundenen Eingriffe in den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis
aus gutem Grund den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten sind. Diese
werden von der Musik- und Filmindustrie auch regelmäßig
eingeschaltet. Gerade in Fällen organisierter und gewerblicher
Urheberrechtsverletzungen reagieren die Ermittlungsbehörden zügig und
effektiv. Die Provider kooperieren mit den Strafverfolgungsbehörden
und unterstützen diese bei ihren Ermittlungstätigkeiten, unter
anderem durch die Erteilung benötigter Auskünfte. „Daher ist es
abwegig, den Providern den Schutz von Musikpiraten zu unterstellen“
so Süme. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft bekräftigt vor
diesem Hintergrund seine Forderung nach einer Beibehaltung der
gesetzlichen Regelung. Demgegenüber fordert die Musik- und
Filmindustrie im Rahmen der Novellierung des Urheberrechts die
Einführung eigener Auskunftsansprüche, ohne hierzu die
Staatsanwaltschaft ein schalten zu müssen. „Es kann nicht angehen,
dass der Content-Industrie dieselben Auskünfte zu erteilen sind wie
Strafverfolgungsbehörden. Diese Auskünfte stellen erhebliche
Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz dar. Die
Strafprozessordnung stellt sicher, dass diese Eingriffe der
rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen“, so eco-Vorstand
Süme. „Dies kann durch die Einführung zivilrechtlicher
Auskunftsansprüche überhaupt nicht gewährleistet werden.“
eco (www.eco.de) ist der Verband der Internetwirtschaft in
Deutschland. Die 300 Mitgliedsunternehmen beschäftigten über 200.000
Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 40 Mrd Euro
jährlich. Im eco sind die rund 110 Backbones des deutschen Internet
vertreten. Der Verband betreibt den größten nationalen
Datenaustauschknoten DE-CIX. Verbandsziel ist es, die kommerzielle
Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position Deutschlands in
der Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland
zu stärken. Der eco versteht sich als Interessenvertretung der
deutschen Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in
Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
Weitere Informationen: eco Forum - Verband der deutschen 
Internetwirtschaft,e.V.,
Berliner Verbindungsbüro, Marienstraße 12, 10117 Berlin,
Fon: 030 – 240836-96, Fax: -97,  berlin@eco.de, www.eco.de
PR-Agentur: Team Andreas Dripke, Tel.: 0611/97315-0, 
E-Mail:  team@dripke.de

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