"Richterin Barbara Salesch" (mo-fr, 18.00 Uhr)
Die Fälle vom 14. bis 18. August 2000
Berlin (ots)
Montag, 14. August 2000: Immer wenn Christian H. aus Essen in der Patsche saß, konnte er auf die Hilfe von Schwester Lidonka zählen. Doch jetzt hat sie genug und fordert 100 Mark zurück, von denen er aber behauptet, sie seien ein Geburtstagsgeschenk gewesen. Genauso wenig wie er das Geld zurückgeben will, sieht er ein, dass er seiner Mutter Janine, die ihn bekocht und für seine Wäsche sorgt, Kostgeld zahlen soll.
Dienstag, 15. August 2000: Als Frank Sch. aus Schmitshausen noch in Herne lebte, übernahm er von seinem Nachbarn Gerhard O. dessen Wohnung samt Einbauküche. Doch dann zog Frank in die Pfalz und stellte die noch ausstehenden Raten für die Küche ein. Gerhard fordert nun das restliche Geld zurück.
Mittwoch, 16. August 2000: Nicole F. aus Köln vermietete ihre Wohnung an Andreas B. aus Seeg. Doch als sie hörte, dass sich die Polizei für ihre Wohnung interessiert, sah Nicole nach dem Rechten und fand nur heilloses Chaos und unbezahlte Telefonrechnungen auf ihren Namen vor. Sie schaffte Andreas Sachen in den Keller und zog selbst wieder ein. Nun fordert sie von Andreas die Miete und die Erstattung der Telefonkosten. Doch er will erst zahlen, wenn Nicole ihm die Gegenstände ersetzt, die aus ihrem Keller gestohlen wurden.
Donnerstag, 17. August 2000: Alexander M. aus Dortmund wollte sich den nagelneuen DVD-Player seines Schulkameraden Daniel A. ausleihen. Widerwillig stimmte Daniel zu, ungern gab er das teure Gerät aus der Hand. Er hätte besser seiner Vorahnung vertraut, denn bei der Übergabe verlor Alexander das Gleichgewicht, stolperte über die Schuhe seines Freundes und fiel mit dem Abspielgerät zu Boden. Bei der unsanften Landung wurde das Schmuckstück beschädigt. Nun fordert Daniel die Erstattung der Reparaturkosten. Alexander sieht das nicht ein, schließlich seien es Daniels Schuhe gewesen, über die er gestolpert sei und die das Malheur verursacht hätten.
Freitag, 18. August 2000: Bei einer Rangelei auf dem Schulhof trat Oliver J. aus Spremberg seinem Mitschüler Paul S. gegen dessen Rucksack. Angeblich ging dabei Pauls Gameboy kaputt, was dieser erst zu Hause bemerkte. Olivers Eltern wollen Paul den geforderten Schadensersatz nicht zahlen, denn es sei nicht bewiesen, dass der Spielcomputer tatsächlich im Rucksack gewesen sei.
Übrigens: Jeder, der seinen Fall vorm Fernsehschiedsgericht entscheiden lassen will, kann dies über das Büro der Richterin tun (Tel: 01805 / 33 99 69 - Computel, 24 Pf./Min oder E-Mail: brigitte.maser@richterin.filmpool.de), oder er wendet sich schriftlich an: Barbara Salesch, Otto-Hahn-Straße 9 - 11 50997 Köln.
Rückfragen bitte an:
Birgit Borchert
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