Bundespräsident würdigt Einsatz des Weissen Rings für das Gemeinwohl
/ Gemeinnütziger Verein kümmert sich seit 25 Jahren um Opfer von
Kriminalität und Gewalt
Bundesweit 400 Anlaufstellen
Mainz (ots)
"Der Weisse Ring leistet seit 25 Jahren vorbildliche Hilfestellung für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. Ich spreche allen, die im Weissen Ring ehrenamtlich und hauptamtlich tätig sind, Dank und Anerkennung für ihr Engagement für den Mitmenschen aus", so Bundespräsident Johannes Rau gegenüber Vorstandsmitgliedern des gemeinnützigen Vereins.
Aktuelle Themen des Opferschutzes im Strafverfahren und der staatlichen Entschädigung für Gewaltopfer und ihrer Angehörigen standen im Mittelpunkt eines Gedankenaustausches zwischen dem Bundespräsidenten und Vorstandsmitgliedern des Weissen Rings im Schloss Bellevue.
"Gerade, weil nicht alles begangene Unrecht ausgeglichen werden kann, ist wirksamer Opferschutz und unbürokratische Opferhilfe - schon aus Gründen der Humanität - geboten", betonte der Bundespräsident. Mit dem Opferentschädigungsgesetz aus den siebziger Jahren seien die notwendigen Grundlagen für den Opferschutz gelegt worden. Weitere Anstrengungen seien aber nötig, manche gesetzliche Regelungen verbesserungswürdig. "Alle, die in Politik, Justiz und Verwaltung Verantwortung tragen, sind aufgefordert, die Arbeit des Weissen Rings zu unterstützen", erklärte Bundespräsident Johannes Rau.
Durch den Einsatz seiner 2.300 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in bundesweit 400 Außenstellen leiste der Weisse Ring einen wertvollen und beispielhaften Beitrag für das Gemeinwohl. Für die Opfer von Gewalt und Kriminalität sei er hunderttausendfach zu einem Rettungsanker in oft ausweglos erscheinenden Lebenssituationen geworden, so der Vorsitzende des größten deutschen Opferschutzorganisation, Dr. Wolf Weber.
Der Weisse Ring bemängelt u.a. einen unzureichenden Opferschutz im Strafverfahren sowie oft fehlende Informationen staatlicher Stellen über den Anspruch auf Leistungen nach dem OEG. So werde derzeit nur einem Teil schwer betroffener Kriminalitätsopfer ein vom Staat bezahlter Opferanwalt zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte im Strafverfahren zugestanden. Dieser müsse nach Ansicht des Weissen Rings über die Opfer von Sexualstraftaten und versuchter Tötung hinaus auch auf Betroffene weiterer schwerer Delikte wie z.B. gefährliche Körperverletzung oder Geiselnahme ausgedehnt werden. Auch haben die Eltern ermordeter Kinder derzeit keinen Anspruch auf einen vom Gemeinwesen getragenen Rechtsbeistand. Im Verfahren gegen jugendliche Straftäter sei eine derartige Schutzfunktion für die Opfer ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Gespräch mit dem Bundespräsidenten verwies der Weisse Ring zudem auf dringend notwendige Verbesserungen bei der Schadenswiedergutmachung, so u.a. durch Stärkung des Adhäsionsverfahrens. Dort könne bereits im Strafprozess über zivilrechtliche Ansprüche des Opfers gegen seinen Schädiger entschieden werden. Für viele Opfer sei es unzumutbar, nach einem klaren Schuldspruch vor Gericht auf den Zivilklageweg verwiesen zu werden, obwohl die Rechtsgrundlage für die Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen des Strafverfahrens seit jeher vorhanden ist, aber mangels zwingender Regelung von vielen Richtern nicht genutzt werde.
Um die sozialrechtliche Situation von Gewaltopfern zu verbessern, hält der Weisse Ring eine Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes für dringend geboten. Die Einführung von Erleichterungen bei dem den Opfern einseitig aufgebürdeten Nachweis, überhaupt Opfer einer Gewalttat nach dem Buchstaben des Gesetzes geworden zu sein, sei ebenso überfällig wie der gesetzlich verankerte Schadensersatz und das Schmerzensgeld für die Opfer von Hafturlaubern und Freigängern.
Den Angehörigen und Hinterbliebenen der deutschen Opfer des Terroranschlags in den USA verweigert der Gesetzgeber auch bei eigenen - durch das mittelbare Erleben des unfassbaren Geschehens ausgelösten - Gesundheitsschäden, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz. Der Weisse Ring bietet den Betroffenen seine Hilfe an und fordert zugleich, die geltenden Regelungen im Interesse der Geschädigten zu überdenken.
Die Praxis der Begutachtung der Gesundheitsschäden müsse insgesamt überdacht werden. Erneute Befragungen trotz vielfach vorhandener Behandlungsberichte führten oft zu vermeidbaren Belastungen für die Opfer, insbesondere bei psychischen Verletzungen. Aus Sicht des Weissen Rings ist daher die Einführung einer "psychologischen Gliedertaxe" dringend erforderlich. Zudem fehle es an geeigneten und kurzfristig verfügbaren Therapien für Opfer, die oft auch an der Kostenübernahme für kassenärztlich nicht zugelassene Therapeuten scheitere.
Der Weisse Ring fordert zudem eine opferfreundlichere Gestaltung des OEG-Verfahrens, u.a. durch die vom Bundessozialgericht entschiedene strikte Trennung straf- und sozialrechtlicher Aspekte sowie eine bessere Zusammenarbeit unterschiedlicher Leistungsträger.
Ohne die Unterstützung der Bevölkerung ist die Arbeit des Weissen Rings für in Not geratene Kriminalitätsopfer nicht möglich, machte WR-Schatzmeister Franz X. Wanninger deutlich und verwies auf die knapp 70.000 Mitglieder des Vereins. Diese Zahl müsse weiter steigen, denn jeder einzelne Beitrag sei eine große Hilfe für die Opfer.
Vorsitzender Dr. Wolf Weber dankte Bundespräsident Rau abschließend für diese "Stunde der Besinnung auf ein wichtiges humanitäres Anliegen, dem sich ein moderner Rechtsstaat mit all seiner Kraft und seinen Möglichkeiten noch stärker als bisher annehmen müsse."
Wer die Hilfe für Kriminalitätsopfer durch seine Mitgliedschaft im Weissen Ring (monatlich DM 5 / EUR 2,50) oder durch eine Spende unterstützen möchte kann sich wenden an:
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