Reformen beim Opferschutz zügig umsetzen
Weißer Ring begrüßt Maßnahmenpaket
Parteipolitisches Kalkül wäre fatal
Mainz (ots)
Der Weiße Ring fordert nach der Kabinettsentscheidung für eine nachdrückliche Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren die zügige und konsequente Umsetzung der lange überfälligen Reformen. "Das Thema Opferschutz ist weder regional aufteilbar, noch darf es parteipolitischem Kalkül ausgesetzt werden", so Helmut K. Rüster, Sprecher der bundesweiten Opferhilfsorganisation. Für einen modernen Rechtsstaat müsse die Beachtung von Opferrechten im Strafverfahren zur Selbstverständlichkeit werden. Die Auffassung vieler Bürger, im Gerichtssaal drehe sich alles nur um den Angeklagten, sei noch immer weit verbreitet und beschämendes Zeugnis für ein humanes Gemeinwesen.
Der Entwurf des Opferrechtsreformgesetzes der Bundesregierung beinhaltet zahlreiche Forderungen des Weißen Rings, darunter auch die Ausweitung des Opferanwaltes auf Staatskosten. Künftig kann er auch von den Angehörigen eines getöteten Opfers beantragt werden. Für Opfer von Straftaten ist eine zügige Schadenswiedergutmachung als Teil der Verarbeitung des Geschehens besonders hilfreich. Wurden sie bislang fast immer auf den Zivilklageweg verwiesen und hatten damit nach dem Strafprozess ein zweites meist ebenso belastendes Verfahren durchzustehen, dürfte dies in vielen Fällen künftig nicht mehr nötig sein. Durch vermehrte Anwendung des so genannten Adhäsionsverfahrens können zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat bereits im Rahmen des Strafverfahrens festgestellt und zugesprochen werden. "Der Weiße Ring appelliert an die Verantwortung der Richterinnen und Richter, dieses in vielen Fällen handhabbare Instrument des Opferschutzes zu nutzen", so der WR-Sprecher.
Das Anwesenheitsrecht von Vertrauenspersonen bei Zeugenvernehmungen, die Aufzeichnung auf Tonträger zur Vermeidung wiederholter Vernehmungen sowie der vom Schutzgedanken für das Opfer geprägte Ausbau der Videovernehmung von Opferzeugen in der Hauptverhandlung sind weitere Schritte hin zu einem Opferschutz, der diesen Namen auch verdient.
Hierzu zählt auch die bessere Information des Verletzten über seine Rechte im Strafverfahren, die ihm künftig zu geben sind und nicht wie bisher lediglich gegeben werden können. Insbesondere für Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten ist es von besonderem Interesse, etwas über Dauer der Haft, Entlassung oder Vollzugslockerungen zu erfahren, um sich auf eine eventuelle Begegnung mit dem Täter einstellen zu können.
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