Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
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Erziehungszeiten werden in die Arbeitslosenversicherung einbezogen
Nürnberg (ots)
Mütter und Väter, die Kinder erziehen, können zukünftig genauso wie Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben. Vom 1. Januar 2003 an werden Zeiten des Bezuges von Mutterschaftsgeld und der Betreuung und Erziehung eines Kindes bis zum dritten Lebensjahr in die Versicherungspflicht einbezogen. Damit verbessert das Job-AQTIV-Gesetz die soziale Absicherung von Eltern, die Kinder erziehen.
Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zum Kreis der Arbeitnehmer gehören. Das ist der Fall, wenn Mutterschaft oder Kindererziehung eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. einer anderen Entgeltersatzleistung unterbrochen haben.
Bislang verlängern Erziehungszeiten lediglich die Rahmenfrist für Beschäftigungszeiten, die in der Vergangenheit bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet haben.
Auskünfte über die Neuregelungen im Job-AQTIV-Gesetz erteilen die Arbeitsämter
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