Arbeitgeber-Meldung zur Beschäftigung Schwerbehinderter fällig
Nürnberg (ots)
Ab Januar müssen wieder zahlreiche Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2002 ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht nachkommen. Betroffen hiervon sind alle diejenigen, die im Jahr 2001 mindestens in einem Monat zwanzig und mehr Arbeitsplätze hatten und deshalb zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind. Alle Betriebe erhalten in diesen Wochen ein entsprechendes Schreiben der Arbeitsämter und die dazu gehörenden Vordrucke.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen (SchwbBAG) und dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) haben sich für Arbeitgeber ab dem 1.1.2001 folgende Veränderungen bei der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ergeben:
- Beschäftigungspflichtig sind Arbeitgeber mit 20 Arbeitsplätzen und mehr (bisher 16 und mehr), * der Umfang der Beschäftigungspflicht beträgt fünf Prozent (bisher sechs Prozent), * die Höhe der Ausgleichsabgabe wird aufgrund einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Sie beträgt monatlich bei einer Beschäftigungsquote:
- von 3 % bis weniger als 5 % = 200 DM/105 EUR * von 2 % bis weniger als 3 % = 350 DM/180 EUR * von weniger als 2 % = 500 DM/260 EUR
monatlich pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz.
Für Kleinbetriebe gelten Sonderregelungen: Betriebe mit bis zu 39 Arbeitsplätzen zahlen 200 DM/105 EUR monatlich, wenn sie den Pflichtarbeitsplatz nicht besetzen; Betriebe mit bis zu 59 Arbeitsplätzen zahlen 350 DM/180 EUR monatlich, wenn sie keinen Pflichtarbeitsplatz besetzen und 200 DM/105 EUR monatlich, wenn sie nur einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Weitere Informationen für Arbeitgeber zum Anzeigeverfahren gibt es beim kostenlosen INFO-Telefon 0800/15 15 15 2 und im Internet unter www.arbeitsamt.de. Dort stehen auch die erforderlichen Vordrucke zum Herunterladen bereit.
Auskünfte erteilen auch die örtlich zuständigen Arbeitsämter.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von: Bundesanstalt für Arbeit Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg Tel.: 0911/179-2218 Fax: 0911/179-1487
Original content of: Bundesagentur für Arbeit (BA), transmitted by news aktuell