Am Mittwoch hat der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit (BA) folgenden Beschluss gefasst: Zusammenfassung
Nürnburg (ots)
1.Der Vorstand hat den Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) und der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Er fordert rückhaltlose Aufklärung.
2.Der Vorstand beschließt Sofortmaßnahmen, die als oberste Priorität die Wahrhaftigkeit der Vermittlungsstatistik der BA eindeutig und transparent sicher stellen. Dazu wird die interne Revision neben dem Präsidenten sofort dem Vorstand unterstellt und den alternierenden Vorsitzenden unmittelbar berichten. Weitere personelle und organisatorische Schlussfolgerungen bleiben vorbehalten.
3.Die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der BA muss auf den Prüfstand. Oberste Priorität muss dabei eindeutig auf der Stärkung der Vermittlungskompetenz der Gesamtorganisation liegen, insbesondere auf der Ausführung der Vermittlungsoffensive.
4.Dazu bildet der Vorstand eine Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung externen Sachverstandes.
5.Zur Wahrung seiner geschäftsleitenden Befugnisse ist der Vorstand auf zeitnahe und lückenlose Informationen durch die Verwaltung angewiesen. Er ordnet an, künftig über auftretende Unregelmäßigkeiten bei wichtigen geschäftspolitischen Prozessen unverzüglich unterrichtet zu werden.
6.Der Vorstand verkennt nicht, dass es in der BA viele hochmotivierte Mitarbeiter gibt, auf deren Engagement für die Verbesserung der Vermittlung er auch weiterhin zählt.
Beschluss des Vorstands
Der Vorstand nimmt den Bericht des Präsidenten über den "Entwurf einer Mitteilung des BRH über die Prüfung der Grundlagen und Aussagekraft der Vermittlungsstatistik der Abteilung Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung" und die Stellungnahme des Präsidenten hierzu sowie einen vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) gerichteten Fragenkatalog und die Antworten des Präsidenten dazu zur Kenntnis. Der Vorstand missbilligt auf das Schärfste alle Verfahrensweisen, die im Bereich der Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung zu Zweifeln an der Aussagekraft der Vermittlungsstatistik geführt haben, das Ansehen der BA und das Engagement motivierter Mitarbeiter beschädigen. Der Vorstand hält eine schnelle, umfassende und rückhaltlose Aufklärung aller Vorwürfe, die sofortige Beseitigung der festgestellten Fehlerquellen und ggf. Maßnahmen der Dienstaufsicht für dringend erforderlich. Er hält die vom Präsidenten bereits eingeleitete Prüfung der Vermittlungsstatistik durch die Innenrevision in 10 Arbeitsämtern für geboten und begrüßt die Absicht des BRH, in weiteren 20 Arbeitsämtern entsprechende Prüfungen durchzuführen.
Zur Begleitung und Auswertung der weiteren Prüfungen, die sich auf alle zentralen geschäftspolitischen Prozesse (Aufbau- und Ablauforganisation) erstrecken, setzt der Vorstand eine aus Vertretern der drei Bänke zusammengesetzte Arbeitsgruppe - unter Hinzuziehung externen Sachverstandes - ein und beauftragt die Verwaltung, alle weiteren Schritte unmittelbar mit der Arbeitsgruppe abzustimmen. Daneben erhält die Arbeitsgruppe den Auftrag, Schlussfolgerungen aus den Prüfungen der Innenrevision und des BRH sowie ein neues Konzept zur statistischen Erfassung und Darstellung der Arbeitsvermittlungen einschließlich der Umsetzung in den Arbeitsämtern vorzulegen, das neben den Vermittlungen im engeren Sinne (Auswahl und Vorschlag von Bewerbern) durch die BA auch die Mitwirkung der BA an weiteren Vermittlungsvorgängen erfasst. Der Vorstand beauftragt die Verwaltung, hierzu schnellstmöglich Vorschläge vorzulegen und dabei eindeutig zwischen Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt ohne Förderung, Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt mit Förderung und solche in den 2. Arbeitsmarkt zu differenzieren.
Als Sofortmaßnahmen beschließt der Vorstand, die Fachaufsicht für die Vermittlung in den Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern zu verstärken, indem
- in den Arbeitsämtern im Rahmen der Fachaufsicht regelmäßige Stichproben der dokumentierten Stellen- und Bewerberangebote durchgeführt werden,
- die Löschung der Stellenangebote bis auf weiteres ausgesetzt wird,
- von den Landesarbeitsämtern bis auf weiteres pro Monat 10.000 Vermittlungen (entspricht ca. 5 Prozent der Gesamtzahl der Vermittlungen) durch die Fachaufsicht überprüft werden und
- die Landesarbeitsämter schnellstmöglich Zugriff auf die Vermittlungsdaten der Arbeitsämter erhalten, um auf dieser Grundlage die Fachaufsicht deutlich zu verstärken.
Zugleich beschließt der Vorstand, dass bis auf weiteres die Innenrevision unmittelbar dem Präsidenten und dem Vorstand berichtet.
Zur Wahrnehmung seiner geschäftsleitenden Befugnisse ist der Vorstand auf zeitnahe und lückenlose Information durch die Verwaltung angewiesen. Er erwartet, künftig über auftretende Unregelmäßigkeiten bei wichtigen geschäftspolitischen Prozessen unverzüglich unterrichtet zu werden.
Der Vorstand stellt fest, dass eine rasche und auf nachhaltige Integration ausgerichtete Arbeitsvermittlung die wichtigste Dienstleistung der Bundesanstalt für Arbeit zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs der Wirtschaft ist. Er fordert deshalb alle Mitarbeiter auf, ungeachtet der festgestellten Defizite und ihrer wirksamen Aufklärung, die vom Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit beschlossene Vermittlungsoffensive und die von der Selbstverwaltung beschlossenen quantitativen und qualitativen Maßstäbe sowie die mit dem Job-Aqtiv-Gesetz gesetzlich eingeleitete Umstrukturierung des Vermittlungsprozesses (wie z.B. Profiling und Eingliederungsvereinbarung) mit aller Kraft und Engagement umzusetzen. Gerade wegen der sich erneut verschlechternden Arbeitsmarktlage ist eine qualitative Verbesserung des Vermittlungsprozesses nicht nur eine Herausforderung für alle Mitarbeiter der BA, sondern hat oberste geschäftspolitische Priorität. Der Vorstand beauftragt den Präsidenten, dies gegenüber Führungs- und Fachkräften nachdrücklich deutlich zu machen.
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