Eingliederungsbilanzen 2001 veröffentlicht
Nürnberg (ots)
Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat die Eingliederungsbilanzen für das Jahr 2001 vorgelegt. Die Ergebnisse sind als Sondernummer der Amtlichen Nachrichten (ANBA) erhältlich, können aber auch über das Internet unter www.arbeitsamt.de -> Veröffentlichungen -> mehr ...-> Amtliche Nachrichten der BA -> Sonderhefte abgerufen werden.
Die Eingliederungsbilanzen enthalten wesentliche Informationen zu den Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: die Schwerpunkte des Jahres 2001, Ausgaben, Pro-Kopf-Kosten, Anteil der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen und in wie weit die Teilnehmer sechs Monate nach Ende der Förderung nicht oder nicht mehr arbeitslos sind.
Wesentliche Ergebnisse für 2001 sind:
- Veränderung des Maßnahme-Mix, insbesondere in den neuen Ländern - die Ausgaben für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren mit 2,98 Milliarden Euro um 19,1 Prozent niedriger als im Vorjahr.
- Die besonders förderungsbedürftigen Personengruppen wie Langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer waren an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung mit 44,4 Prozent angemessen beteiligt.
- 66,5 Prozent der Absolventen waren sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme nicht oder nicht mehr arbeitslos gemeldet. Die leicht rückläufige Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (67,3 Prozent) ist vor allem auf die geringere Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes zurückzuführen.
Im zweiten Halbjahr 2002 wird es erstmals möglich sein, zusätzlich Eingliederungsquoten zu veröffentlichen. Damit wird ausgewiesen, wie viele der Absolventen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sechs Monate später sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Eingliederungsbilanzen ersetzen nicht eine Evaluierung der aktiven Arbeitsförderung. Sie informieren im Rahmen der dezentralen Handlungskompetenzen der Arbeitsämter über regionale Entwicklungen, Zielerreichungen und Möglichkeiten zur Optimierung des Mitteleinsatzes.
Die ausführlichen Eingliederungsbilanzen einzelner Arbeitsämter sind bei der Pressestelle des betreffenden Arbeitsamtes erhältlich.
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