Arbeitsämter reagieren schnell auf Hochwasserkatastrophe
Nürnberg (ots)
Der Vorsitzende des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Florian Gerster, hat am Dienstag in Nürnberg an die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Betriebe appelliert, ihre Mitarbeiter auf Grund von Produktionseinschränkungen nicht zu entlassen oder freizustellen, sondern Kurzarbeit einzuführen und bei den Arbeitsämtern Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die derzeitige Nichtbeschäftigung der Arbeitnehmer stelle ein unabwendbares Ereignis im Sinne des Sozialgesetzbuches III dar, für das zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit an existenzbedrohte Betriebe Kurzarbeitergeld gezahlt werden könne, so Gerster. Zusätzlich hat das Bundeskabinett gestern beschlossen, dass die beim Bezug von Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in diesen Fällen vom Bund übernommen werden. Während der Kurzarbeit bleibe das Beschäftigungsverhältnis bestehen. Der Arbeitgeber könne somit seine eingearbeiteten Arbeitnehmer sofort bei Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit einsetzen. Das Kurzarbeitergeld sei bei einem vollen Arbeitsausfall genau so hoch wie das Arbeitslosengeld. Über die Anträge der Betriebe würden die Arbeitsämter so schnell wie möglich entscheiden.
Wer sich wegen unzureichender Verkehrsverhältnisse, der Abschnürung bestimmter Wohnbezirke oder auch wegen der vorübergehend erforderlichen Schließung von Arbeitsämtern nicht rechtzeitig arbeitslos melden könne, dürfe dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachholen, sagte Gerster. In diesen Fällen werde eine rückwirkende Arbeitslosmeldung anerkannt und Arbeitslosengeld nachgezahlt. Auch wer wegen des Hochwassers einer Einladung zur Vorsprache beim Arbeitsamt nicht Folge leisten könne, müsse derzeit nicht befürchten, dass Nachteile beim Bezug von Lohnersatzleistungen einträten.
Gerster erklärte außerdem, dass Arbeitslose in der aktuellen öffentlichen Notstandssituation Hilfe leisten dürften, ohne dass ihnen Nachteile bei der Zahlung von Arbeitslosengeld oder -hilfe entständen. Sowohl die Hilfeleistung aufgrund einer Dienstverpflichtung (z.B. im Zivilschutz) als auch die freiwillige Mithilfe stehe der an sich erforderlichen Verfügbarkeit für eine Arbeitsvermittlung nicht entgegen. Die Zahlung von Lohnersatzleistungen durch die Arbeitsämter würde deshalb nicht eingestellt. Ähnliche Regelungen gelten für Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen).
Die Bundesanstalt für Arbeit weist außerdem noch einmal darauf hin, dass die Arbeitsämter zur Beseitigung von Hochwasserschäden Maßnahmen fördern können, bei denen mit Hilfe von Arbeitslosen Aufräumarbeiten durchgeführt werden. Für diese besonderen Hilfsaktionen hat die Bundesregierung der Bundesanstalt für Arbeit 25 Mio. Euro für Lohnkosten- und 25 Mio. Euro für Sachkostenzuschüsse zur Verfügung gestellt. Durchgeführt werden sollen diese Aktivitäten in erster Linie in Trägerschaft der betroffenen Kommunen und Landkreise. Sie können bei den zuständigen Arbeitsämtern sogenannte Strukturanpassungsmaßnahmen beantragen. Die Arbeitsämter gewähren in diesen Fällen für jeden zugewiesenen Arbeitslosen einen monatlichen Lohnkostenzuschuss bis zu 1075 Euro und zusätzlich für jeden eingesetzten Arbeitslosen monatlich bis zu 800 Euro Sachkostenzuschuss. Eingesetzt werden hierfür Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei den Arbeitsämtern im Einzugsgebiet des Hochwassers arbeitslos gemeldet sind. Mit den bereitstehenden Mitteln können rund 5000 Arbeitslose vorübergehend in Arbeit gebracht werden.
Die Arbeitsämter in den Hochwasserregionen können mit diesen Maßnahmen schnelle Hilfe leisten. In vielen Fällen werden die erforderlichen Arbeiten in einigen Wochen erledigt sein. Es können aber auch Arbeiten gefördert werden, die länger dauern oder in das nächste Jahr hineinreichen. In diesen Fällen müssen die Maßnahmen aber bis Ende 2003 abgeschlossen sein.
Die Bundesanstalt für Arbeit bittet alle vom Hochwasser betroffenen Kommunen und Landkreise, von diesen Fördermöglichkeiten Gebrauch zu machen. Nähere Auskünfte erteilen die Arbeitsämter vor Ort.
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