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Mehr Beschäftigung im Niedriglohnsektor nötig!

Nürnberg (ots)

Für eine konsequente Nutzung von
Beschäftigungschancen im Niedriglohnsektor hat sich der Vorsitzende
des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Florian Gerster, am
Montag in Berlin ausgesprochen. Auf einer von der BA ausgerichteten
Fachtagung in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund
diskutierten rund einhundert Experten aus Wissenschaft, Politik,
Wirtschaft und Gewerkschaften darüber, wie dieser wichtige
Arbeitsmarktausschnitt zum Abbau der Arbeitslosigkeit genutzt werden
kann.
Auf großes Interesse traf eine Überlegung Gersters, die jetzige
Niedriglohngrenze von 325 Euro in einen Grundfreibetrag umzuwandeln
und so gering entlohnte Arbeit  erheblich von Kosten zu entlasten.
Als Gegenfinanzierung sei eine zweckgebundene Anhebung indirekter
Steuern denkbar.  Gerster hält ergänzende flexible Beschäftigungen
neben dem Normalarbeitsverhältnis für nötig, damit bei einem Anziehen
der Konjunktur nicht in Überstunden und Schwarzarbeiten ausgewichen
werde. Sie könnten auch zum Sprungbrett in das weiterhin dominierende
Normalarbeitsverhältnis werden.
Die Anreize für Tätigkeiten im Niedriglohnsektor seien derzeit
noch nicht ausreichend, sagte Gerster. Das gelte für Angebot und
Nachfrage gleichermaßen. Andererseits gebe es bei haushaltsnahen
Dienstleistungen, im Hotel- und Gaststättenbereich, im
Reinigungsgewerbe und im Garten- und Landschaftsbau vielfältige
Beschäftigungsmöglichkeiten für geringer Qualifizierte, die unter
arbeitslosen Sozialhilfeempfängern sowie Beziehern von
Arbeitslosengeld und -hilfe überproportional vertreten seien. Anklang
fand in diesem Zusammenhang ein Vorschlag, haushaltsnahe
Dienstleistungen von entsprechenden Dienstleistungsagenturen
organisieren zu lassen.
Zur Zeit gibt es über zwei Dutzend unterschiedliche regionale
Modellprojekte im Niedriglohnbereich. Auch die bisherige Zahl der
Förderfälle, zum Beispiel beim Mainzer Modell von gut 7000, hat die
in dieses Programm gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Als Grund
dafür wurden in der Diskussion unter anderem "negative Anreize"
genannt. Sie ergäben sich daraus, dass das erzielte Nettoeinkommen in
zu hohem Maß auf die Sozialhilfe angerechnet werde. Eine Änderung des
Bundessozialhilfegesetzes könne hier Abhilfe schaffen.
Haupthinderungsgrund für einen Beschäftigungsaufbau im
Niedriglohnsektor bleibt nach Ansicht der Experten, dass Arbeit in
Deutschland vor allem wegen der hohen Sozialabgaben zu teuer sei. Es
sei deshalb unumgänglich, die Lohnnebenkosten generell und nachhaltig
zu senken. Ein höheres Bruttoeinkommen müsse auch immer zu einem
höheren Nettoeinkommen führen.
Neben der Vorstellung bisheriger Erfahrungen mit einzelnen
regionalen Modellvorhaben wurde im Verlauf der Tagung vor allem über
Möglichkeiten der Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze, der
stufenweisen Reduzierung der Sozialabgaben und der Ausweitung von
Mini-Jobs auf weitere Tätigkeitsgruppen diskutiert. Auch die Gefahr
von Mitnahme- und Missbrauchseffekten und der Umfang zu erwartender
Finanzlasten bei einer Subvention des Niedriglohnsektors für die
öffentlichen Kassen wurden thematisiert. Anforderungen an die
Eigeninitiative Arbeitsloser, notfalls erforderliche
Sanktionsmöglichkeiten der Sozialleistungsträger und die zukünftigen
Gestaltungsmöglichkeiten vermittlungsorientierter Zeitarbeit bildeten
weitere Themenschwerpunkte.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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