Mehr Beschäftigung im Niedriglohnsektor nötig!
Nürnberg (ots)
Für eine konsequente Nutzung von Beschäftigungschancen im Niedriglohnsektor hat sich der Vorsitzende des Vorstands der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Florian Gerster, am Montag in Berlin ausgesprochen. Auf einer von der BA ausgerichteten Fachtagung in der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund diskutierten rund einhundert Experten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften darüber, wie dieser wichtige Arbeitsmarktausschnitt zum Abbau der Arbeitslosigkeit genutzt werden kann.
Auf großes Interesse traf eine Überlegung Gersters, die jetzige Niedriglohngrenze von 325 Euro in einen Grundfreibetrag umzuwandeln und so gering entlohnte Arbeit erheblich von Kosten zu entlasten. Als Gegenfinanzierung sei eine zweckgebundene Anhebung indirekter Steuern denkbar. Gerster hält ergänzende flexible Beschäftigungen neben dem Normalarbeitsverhältnis für nötig, damit bei einem Anziehen der Konjunktur nicht in Überstunden und Schwarzarbeiten ausgewichen werde. Sie könnten auch zum Sprungbrett in das weiterhin dominierende Normalarbeitsverhältnis werden.
Die Anreize für Tätigkeiten im Niedriglohnsektor seien derzeit noch nicht ausreichend, sagte Gerster. Das gelte für Angebot und Nachfrage gleichermaßen. Andererseits gebe es bei haushaltsnahen Dienstleistungen, im Hotel- und Gaststättenbereich, im Reinigungsgewerbe und im Garten- und Landschaftsbau vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten für geringer Qualifizierte, die unter arbeitslosen Sozialhilfeempfängern sowie Beziehern von Arbeitslosengeld und -hilfe überproportional vertreten seien. Anklang fand in diesem Zusammenhang ein Vorschlag, haushaltsnahe Dienstleistungen von entsprechenden Dienstleistungsagenturen organisieren zu lassen.
Zur Zeit gibt es über zwei Dutzend unterschiedliche regionale Modellprojekte im Niedriglohnbereich. Auch die bisherige Zahl der Förderfälle, zum Beispiel beim Mainzer Modell von gut 7000, hat die in dieses Programm gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Als Grund dafür wurden in der Diskussion unter anderem "negative Anreize" genannt. Sie ergäben sich daraus, dass das erzielte Nettoeinkommen in zu hohem Maß auf die Sozialhilfe angerechnet werde. Eine Änderung des Bundessozialhilfegesetzes könne hier Abhilfe schaffen.
Haupthinderungsgrund für einen Beschäftigungsaufbau im Niedriglohnsektor bleibt nach Ansicht der Experten, dass Arbeit in Deutschland vor allem wegen der hohen Sozialabgaben zu teuer sei. Es sei deshalb unumgänglich, die Lohnnebenkosten generell und nachhaltig zu senken. Ein höheres Bruttoeinkommen müsse auch immer zu einem höheren Nettoeinkommen führen.
Neben der Vorstellung bisheriger Erfahrungen mit einzelnen regionalen Modellvorhaben wurde im Verlauf der Tagung vor allem über Möglichkeiten der Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze, der stufenweisen Reduzierung der Sozialabgaben und der Ausweitung von Mini-Jobs auf weitere Tätigkeitsgruppen diskutiert. Auch die Gefahr von Mitnahme- und Missbrauchseffekten und der Umfang zu erwartender Finanzlasten bei einer Subvention des Niedriglohnsektors für die öffentlichen Kassen wurden thematisiert. Anforderungen an die Eigeninitiative Arbeitsloser, notfalls erforderliche Sanktionsmöglichkeiten der Sozialleistungsträger und die zukünftigen Gestaltungsmöglichkeiten vermittlungsorientierter Zeitarbeit bildeten weitere Themenschwerpunkte.
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