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Arbeitsgenehmigungen für Ausländer: Arbeitsämter weiterhin zuständig

Nürnberg (ots)

Mit dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes vor
dem Bundesverfassungsgericht bleiben die gesetzlichen Regelungen des
Arbeitserlaubnisrechts bis auf Weiteres in Kraft. Das bedeutet, dass
eine Arbeitsgenehmigung im Rahmen der bisherigen rechtlichen
Regelungen (Arbeitsgenehmigungsverordnung und
Anwerbestoppausnahmeverordnung) erteilt wird. Ansprechpartner für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind hierfür die Arbeitsämter und die
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn.
Termine für die monatliche Arbeitsmarkt-Pressekonferenz im Jahr
2003:
Berichtsmonat   Pressetermin
   Dezember        Do. 09.01.03
   Januar          Mi. 05.02.03
   Februar         Do. 06.03.03
   März            Do. 03.04.03
   April           Mi.  07.05.03
   Mai             Do. 05.06.03
   Juni            Di.  08.07.03
   Juli            Mi.  06.08.03
   August          Do. 04.09.03
   September       Mi.  08.10.03
   Oktober         Do. 06.11.03
   November        Do. 04.12.03
   Dezember        Do. 08.01.04
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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