Zuschuss bei Gründung einer Ich-AG
Nürnberg (ots)
Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat ab 1. Januar 2003 einen Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss zur Unterstützung von so genannten Ich- bzw. Familien AGs eingeführt.
Diese Regelung ist bis Ende 2005 befristet. Die Förderung richtet sich an vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
Der Zuschuss wird in abnehmender Höhe für maximal drei Jahre gewährt, solange
- das Einkommen 25.000 EUR im Jahr nicht überschreitet und
- allenfalls Familienmitglieder mitarbeiten, aber keine Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 600 EUR, im zweiten Jahr 360 EUR und im dritten Jahr 240 EUR monatlich. Die Leistung wird jeweils für ein Jahr bewilligt. Vor einer erneuten Bewilligung ist vom Existenzgründer nachzuweisen, dass die Förderungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei dem Arbeitsamt beantragt werden, in dessen Bezirk der Existenzgründer seinen Wohnsitz hat. Dort gibt es auch weitergehende Informationen.
Mit dem Existenzgründungszuschuss besteht nunmehr - neben dem Überbrückungsgeld gem. § 57 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - ein weiteres arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
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