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Zuschuss bei Gründung einer Ich-AG

Nürnberg (ots)

Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt hat ab 1. Januar 2003 einen Anspruch auf einen
Existenzgründungszuschuss zur Unterstützung von so genannten Ich-
bzw. Familien AGs eingeführt.
Diese Regelung ist bis Ende 2005 befristet. Die Förderung richtet
sich an vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe
oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und
Strukturanpassungsmaßnahmen, die eine selbstständige Tätigkeit
aufnehmen.
Der Zuschuss wird in abnehmender Höhe für maximal drei Jahre
gewährt, solange
  • das Einkommen 25.000 EUR im Jahr nicht überschreitet und
  • allenfalls Familienmitglieder mitarbeiten, aber keine Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 600 EUR, im zweiten Jahr 360
EUR und im dritten Jahr  240 EUR monatlich. Die Leistung wird jeweils
für ein Jahr bewilligt. Vor einer erneuten Bewilligung ist vom
Existenzgründer nachzuweisen, dass die Förderungsvoraussetzungen
weiterhin vorliegen.
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei
dem Arbeitsamt beantragt werden, in dessen Bezirk der Existenzgründer
seinen Wohnsitz hat. Dort gibt es auch weitergehende Informationen.
Mit dem Existenzgründungszuschuss besteht nunmehr - neben dem
Überbrückungsgeld gem. § 57 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - ein
weiteres arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Förderung der
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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