All Stories
Follow
Subscribe to Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Vergabeverfahren für PSA beginnt

Nürnberg (ots)

Mit dem Ersten Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wird das so genannte "Herzstück" der
Hartz-Vorschläge, die Personal-Service-Agenturen (PSA), umgesetzt.
Sie sollen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen. 2003 wird eine
jahresdurchschnittliche PSA-Beschäftigung in Höhe von 50.000 ehemals
Arbeitslosen angestrebt.
Bis Mitte 2003 soll in jedem Arbeitsamt mindestens eine PSA
eingerichtet sein. Aufgabe der PSA ist die vermittlungsorientierte
Arbeitnehmerüberlassung, d.h. sie stellt Arbeitslose ein und verleiht
sie an andere Arbeitgeber. Ziel ist die möglichst rasche Übernahme
bei einem Entleiher in Dauerbeschäftigung (Klebeeffekt). Diesem Ziel
dient auch die Betreuung und Qualifizierung in verleihfreien Zeiten.
Zur Einrichtung von PSA werden die Arbeitsämter im Rahmen
wettbewerblicher Vergabeverfahren Verträge mit erlaubt tätigen
Verleihern abschließen. Die Vergabeverfahren beginnen im Januar 2003.
Die PSA-Verträge werden anreiz- und erfolgsorientiert
ausgestaltet. Das Honorar besteht aus einer degressiven
Fallpauschale, die neun Monate nach Einstellung eines Arbeitslosen
ausläuft. Hinzu kommt eine ebenfalls degressiv ausgestaltete
Vermittlungsprämie. Für beide Honorarkomponenten gilt: Je kürzer die
PSA-Beschäftigungsdauer, desto höher das Honorar.
Die PSA-Zielgruppe umfasst Arbeitslose, die zwar kurzfristig nicht
in Arbeit vermittelbar sind, die aber abgesehen von individuellen
Vermittlungshemmnissen beschäftigungsfähig sind und im Rahmen ihres
Qualifikationsspektrums für Arbeitnehmerüberlassung in Betracht
kommen. Die Beschäftigung in der PSA wird auf neun bis zwölf Monate
befristet sein. Die Arbeitsentgelte und die sonstigen
Arbeitsbedingungen müssen sich nach einem Tarifvertrag für die
Zeitarbeitsbranche richten.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original content of: Bundesagentur für Arbeit (BA), transmitted by news aktuell

More stories: Bundesagentur für Arbeit (BA)
More stories: Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • 03.01.2003 – 13:01

    Zuschuss bei Gründung einer Ich-AG

    Nürnberg (ots) - Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat ab 1. Januar 2003 einen Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss zur Unterstützung von so genannten Ich- bzw. Familien AGs eingeführt. Diese Regelung ist bis Ende 2005 befristet. Die Förderung richtet sich an vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in ...

  • 02.01.2003 – 15:46

    Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Arbeitslosenhilfe neu geregelt

    Nürnberg (ots) - Ab 1. Januar 2003 ist für Empfänger von Arbeitslosenhilfe die Anrechnung von Einkommen und Vermögen neu geregelt. Zukünftig beträgt der Mindest-Freibetrag beim anzurechnenden Einkommen des Partners/der Partnerin des/der Arbeitslosen 482,33 Euro monatlich, das sind 80 Prozent des steuerlichen Existenzminimums. Bisher wurde das ...

  • 20.12.2002 – 10:18

    Arbeitsgenehmigungen für Ausländer: Arbeitsämter weiterhin zuständig

    Nürnberg (ots) - Mit dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht bleiben die gesetzlichen Regelungen des Arbeitserlaubnisrechts bis auf Weiteres in Kraft. Das bedeutet, dass eine Arbeitsgenehmigung im Rahmen der bisherigen rechtlichen Regelungen (Arbeitsgenehmigungsverordnung und Anwerbestoppausnahmeverordnung) erteilt wird. ...