Vergabeverfahren für PSA beginnt
Nürnberg (ots)
Mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wird das so genannte "Herzstück" der Hartz-Vorschläge, die Personal-Service-Agenturen (PSA), umgesetzt. Sie sollen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen. 2003 wird eine jahresdurchschnittliche PSA-Beschäftigung in Höhe von 50.000 ehemals Arbeitslosen angestrebt.
Bis Mitte 2003 soll in jedem Arbeitsamt mindestens eine PSA eingerichtet sein. Aufgabe der PSA ist die vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung, d.h. sie stellt Arbeitslose ein und verleiht sie an andere Arbeitgeber. Ziel ist die möglichst rasche Übernahme bei einem Entleiher in Dauerbeschäftigung (Klebeeffekt). Diesem Ziel dient auch die Betreuung und Qualifizierung in verleihfreien Zeiten.
Zur Einrichtung von PSA werden die Arbeitsämter im Rahmen wettbewerblicher Vergabeverfahren Verträge mit erlaubt tätigen Verleihern abschließen. Die Vergabeverfahren beginnen im Januar 2003.
Die PSA-Verträge werden anreiz- und erfolgsorientiert ausgestaltet. Das Honorar besteht aus einer degressiven Fallpauschale, die neun Monate nach Einstellung eines Arbeitslosen ausläuft. Hinzu kommt eine ebenfalls degressiv ausgestaltete Vermittlungsprämie. Für beide Honorarkomponenten gilt: Je kürzer die PSA-Beschäftigungsdauer, desto höher das Honorar.
Die PSA-Zielgruppe umfasst Arbeitslose, die zwar kurzfristig nicht in Arbeit vermittelbar sind, die aber abgesehen von individuellen Vermittlungshemmnissen beschäftigungsfähig sind und im Rahmen ihres Qualifikationsspektrums für Arbeitnehmerüberlassung in Betracht kommen. Die Beschäftigung in der PSA wird auf neun bis zwölf Monate befristet sein. Die Arbeitsentgelte und die sonstigen Arbeitsbedingungen müssen sich nach einem Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche richten.
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