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Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe geringfügig niedriger

Nürnberg (ots)

Aufgrund der Beitragserhöhungen bei Renten- und
Krankenversicherungen sind Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und
Unterhaltsgeld 2003 in der Regel geringfügig niedriger als im
Vorjahr. Seit 1. Januar werden alle Entgeltersatzleistungen nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch auf Basis der vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit erlassenen Leistungsentgeltverordnung 2003
berechnet. Dabei wird die Lohnsteuertabelle in der seit 1. Januar
2002 geltenden Fassung ebenso berücksichtigt wie die für das Jahr
2003 maßgeblichen Beitragssätze zur Sozialversicherung.
Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe werden ab 1. Januar
2003 nicht mehr jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.
Das gilt auch für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2003 Leistungen
beantragen und bei denen zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf
ein länger zurückliegendes Arbeitsentgelt zurückgegriffen werden
muss.
Von der Umstellung sind ca. 3,7 Millionen Leistungsbezieher
betroffen. Sie werden von der Bundesanstalt für Arbeit über die neue
Leistungshöhe schriftlich informiert.
Seit 1. Januar 2003 müssen Arbeitslose ihren
Sozialversicherungsausweis nicht mehr beim Arbeitsamt hinterlegen,
wenn sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld
beantragen. Bisher waren sie für die Dauer des Leistungsbezuges dazu
verpflichtet, sonst konnte die Leistung verweigert oder eingestellt
werden.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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