Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe geringfügig niedriger
Nürnberg (ots)
Aufgrund der Beitragserhöhungen bei Renten- und Krankenversicherungen sind Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld 2003 in der Regel geringfügig niedriger als im Vorjahr. Seit 1. Januar werden alle Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch auf Basis der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erlassenen Leistungsentgeltverordnung 2003 berechnet. Dabei wird die Lohnsteuertabelle in der seit 1. Januar 2002 geltenden Fassung ebenso berücksichtigt wie die für das Jahr 2003 maßgeblichen Beitragssätze zur Sozialversicherung.
Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe werden ab 1. Januar 2003 nicht mehr jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2003 Leistungen beantragen und bei denen zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf ein länger zurückliegendes Arbeitsentgelt zurückgegriffen werden muss.
Von der Umstellung sind ca. 3,7 Millionen Leistungsbezieher betroffen. Sie werden von der Bundesanstalt für Arbeit über die neue Leistungshöhe schriftlich informiert.
Seit 1. Januar 2003 müssen Arbeitslose ihren Sozialversicherungsausweis nicht mehr beim Arbeitsamt hinterlegen, wenn sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld beantragen. Bisher waren sie für die Dauer des Leistungsbezuges dazu verpflichtet, sonst konnte die Leistung verweigert oder eingestellt werden.
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