Haushaltsentwicklung muss weiter beobachtet werden
Nürnberg (ots)
Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit hat in seiner heutigen Sitzung unter anderem auch die Haushaltssituation der BA erörtert. Die Einnahme- und Ausgabeentwicklung müsse weiterhin intensiv beobachtet werden, so die gemeinsame Einschätzung von Vorstand und Verwaltungsrat. Die erforderlichen weiteren Schritte sollen in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats im September beschlossen werden. Dabei geht es vor allem um die Zustimmung zur Überschreitung von im BA-Haushalt festgelegten Haushaltsansätzen.
Die gegenüber dem im Dezember 2002 verabschiedeten Haushalt verschlechterte Finanzentwicklung ist auf die veränderten Wachstumserwartungen für dieses Jahr zurückzuführen. Bei der Haushaltsaufstellung musste die BA von den verbindlichen Eckdaten der Bundesregierung eines Wirtschaftswachstums von 1,5 Prozent und einer jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 4,14 Millionen ausgehen. Diese Annahmen wurden inzwischen korrigiert. So wird in den Annahmen der Bundesregierung vom April 2003 ein Wachstum von 0,7 Prozent und eine Arbeitslosenzahl von 4,46 Millionen erwartet. Bei der Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten für Mai ist der Vorstand der BA von einem voraussichtlich zu erwartenden Defizit in Höhe von sechs bis sieben Milliarden Euro ausgegangen, falls die erwartete Wachstumsrate zutrifft.
Die verschlechterten Rahmenbedingungen haben im bisherigen Jahresverlauf dazu geführt, dass die Einnahmen deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben sind. Auf der Ausgabenseite schlagen sich der kräftige Anstieg beim Arbeitslosengeld und den Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nieder. Beide werden vor allem von der Konjunkturentwicklung beeinflusst und können von der BA nicht oder nur sehr begrenzt gesteuert werden.
Ende Mai betrugen die Einnahmen der BA insgesamt 19,9 Milliarden Euro, die Ausgaben lagen bei knapp 24,4 Milliarden. Überplanmäßige Ausgaben hat der Vorstand bislang unter anderem für Berufsausbildungsbeihilfe, Rehabilitationsleistungen und Überbrückungsgeld bei Existenzgründung bewilligt. Mit weiteren Mehrausgaben ist neben dem Arbeitslosengeld auch beim Kurzarbeitergeld, beim Insolvenzgeld und bei Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz zu rechnen.
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