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Arbeitslosengeld auch bei nicht geförderter Weiterbildung möglich

Nürnberg (ots)

Arbeitslose, die auf eigene Kosten an einer
beruflichen Weiterbildung teilnehmen, können seit dem 1. Januar unter
bestimmten Voraussetzungen während des Kurses weiter Arbeitslosengeld
beziehen. Damit soll unterstützt werden, dass sie eigeninitiativ ihre
beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen an die ständig wachsenden
und wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.
Der zuständige Vermittler muss der Teilnahme vorher zustimmen. Der
Arbeitslose ist verpflichtet, die Maßnahme sofort abzubrechen, wenn
eine berufliche Eingliederung möglich ist.
Nähere Informationen sind erhältlich bei den örtlichen Agenturen
für Arbeit.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsagentur.de
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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  • 09.01.2004 – 20:00

    Eingliederungszuschüsse vereinfacht

    Nürnberg (ots) - Die Bestimmungen zu den Eingliederungszuschüssen sind zum 1. Januar 2004 vereinfacht und gestrafft worden. Künftig wird es nur noch zwei Arten dieses erfolgreichen Förderinstrumentes geben. Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ersetzen die bisherigen Zuschüsse bei Einarbeitung, erschwerter Vermittlung und für ältere Arbeitnehmer. Die Förderungssumme kann ...