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Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen neu geregelt

Nürnberg (ots)

Seit 1. Januar 2004 sind Arbeitsbeschaffungs- und
Strukturanpassungsmaßnahmen zusammengefasst. Mit diesen
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) soll in regional oder beruflich
ungünstigen Teilarbeitsmärkten arbeitslosen Arbeitnehmern zumindest
eine befristete Beschäftigung ermöglicht werden. Auf das bisherige
Ziel, die Eingliederungsaussichten der Arbeitnehmer zu verbessern,
wird verzichtet. Die Maßnahmen sollen vielmehr dazu beitragen, die
Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wieder zu erlangen.
Für die neuen ABM werden Qualifizierungs- und Praktikumsanteile
nicht mehr verbindlich vorgegeben. Wenn ein Träger diese weiterhin
anbietet, sind entsprechende Maßnahmen vorrangig zu fördern.
Auch die bisherige verstärkte Förderung wird durch einen
pauschalierten Förderbetrag von bis zu 300 Euro je Arbeitnehmer und
Monat ersetzt. Er wird gewährt, wenn die Maßnahme sonst nicht
finanziert werden kann und an der Durchführung ein besonderes
arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht.
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich längstens zwölf Monate in einer
ABM tätig sein. Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr können bis zu drei
Jahren gefördert werden.
Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 2004 eine Tätigkeit in einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aufnehmen, sind nicht mehr
beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung. Bei einer
Beschäftigung in einer ABM werden also keine neuen Ansprüche auf
Arbeitslosengeld mehr erworben. Beschäftigte, die am 31. Dezember
2003 in einer ABM oder SAM versicherungspflichtig tätig waren, sind
von dieser Änderung nicht betroffen.
Nähere Informationen sind erhältlich bei den örtlichen Agenturen
für Arbeit.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsagentur.de
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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