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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Für Einkommensbescheinigung muss BA-Formular verwendet werden

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit bietet
Antragstellern, die bei den Antragsformularen für Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) Datenschutzbedenken haben,
eine veränderte Einkommensbescheinigung an. In den derzeitigen
Antragsformularen befindet sich die Einkommensbescheinigung des
Arbeitgebers auf der Rückseite des Zusatzblattes 2
"Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung". Auf der vorderen Seite
werden verschiedene Angaben des Antragstellers abgefragt.
Datenschützer hatten kritisiert, dass durch diese Form der
Arbeitgeber Kenntnis von schützenswerten Sozialdaten erhalte.
Daher können sich Antragsteller das Formular für die
Einkommensbescheinigung als separates Blatt im Internet unter
www.arbeitsagentur.de herunterladen oder in den Agenturen abholen.
"Außerdem werden wir bei der nächsten Auflage der Formulare diese
Datenschutzbedenken aufnehmen und die beiden Blätter trennen", sagte
der für das operative Geschäft der BA zuständige Vorstand Heinrich
Alt. Gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten werde man darüber
hinaus den Antrag und alle Zusatzblätter nochmals umfassend prüfen.
"Natürlich können die Antragsteller auch das Formular benutzen,
das ihnen zugeschickt wird. Wenn es zuerst dem Arbeitgeber vorgelegt
wird, kann dieser keine schützenswerten Daten erfahren. Wir können
auf die Form der Bescheinigung nicht verzichten", machte Alt
deutlich. "Ein normaler Gehaltsnachweis beantwortet nicht alle
Fragen, die wir stellen müssen, um die Leistung zu bewilligen - zum
Beispiel an welchem Tag im Monat das Gehalt ausgezahlt wird." Auch
sei der von der BA vorgesehene Vordruck gesetzlich vorgeschrieben (§
58 SGB II).
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit 
Presseteam 
Regensburger Strasse 104 
D-90478 Nürnberg 
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de 
Tel.: 0911/179-2218 
Fax:  0911/179-1487

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