ARGE-Vertrag in Mainz im Beisein von Bundesminister Clement und BA-Vorsitzendem Weise unterzeichnet
Nürnberg (ots)
Im Beisein von Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement und dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, haben die Stadt Mainz und die Agentur für Arbeit am Montag eine Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gebildet. In der Arbeitsgemeinschaft "JA Mainz - Jobcenter Arbeitsmarktintegration" werden Stadt und Agentur die künftigen Empfänger des Arbeitslosengeldes II betreuen. Den Vertrag unterzeichneten der Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Jens Beutel, und der Leiter der Agentur für Arbeit, Walter Fries.
Die Arbeitsgemeinschaft wird rund 6.500 Bedarfsgemeinschaften im Mainzer Stadtgebiet betreuen. Mehr als 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Agentur und Kommune sind zuständig für Fallmanagement, Vermittlung und Leistungsgewährung. Dabei können beide Träger schon von gemeinsamen Erfahrungen profitieren: Seit Anfang 2003 gibt es in Mainz eine gemeinsame Anlaufstelle von Sozialamt und Agentur für Arbeit.
"Der grundlegende Umbau am Arbeitsmarkt wird mehr und mehr sichtbar", sagte Minister Clement bei der Vertragsunterzeichnung. "Mit der heutigen Gründung der Arbeitsgemeinschaft als eine der ersten bundesweit nimmt Mainz eine Leuchtturmfunktion im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ein. Ich hoffe, dass auch die anderen Agenturen für Arbeit und kommunalen Träger diesem Beispiel jetzt rasch folgen und ihre langjährigen Erfahrungen und umfangreichen Kenntnisse bei der Vermittlung der Arbeitsuchenden ab dem kommenden Jahr gemeinsam erfolgreich einsetzen."
Weise bezeichnete das SGB II als die größte Sozialreform in Deutschland. Dabei seien Kommunen und Agenturen für Arbeit auf einem guten Weg: Mehr als drei Viertel der kommunalen Träger hätten sich bislang für eine Arbeitsgemeinschaft mit der zuständigen Agentur ausgesprochen. "Aktuell liegen zwölf unterschriebene ARGE-Verträge vor. Heute sind wir Zeugen der Unterzeichnung eines weiteren Vertrages", sagte Weise. Allerdings habe sich der Prozess der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft als sehr komplex erwiesen. "Das Zusammenwachsen von zwei unterschiedlichen Kulturen braucht Zeit."
Beide Partner übernehmen gemeinsam die Verantwortung für Betreuung und Vermittlung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Um diesen unter dem Leitgedanken "Fördern und Fordern" wieder eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben, werden die Betreuungs- und Vermittlungsaktivitäten deutlich erhöht. Für 75 Hilfeempfänger unter 25 Jahren steht ab Anfang Januar jeweils ein Betreuer zur Verfügung, für alle übrigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist ein Betreuungsverhältnis von 1:150 vorgesehen. Dieses Verhältnis wird im Lauf des Jahres 2005 erreicht.
Das SGB II führt die beiden Steuer finanzierten Leistungen Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammen. Dabei sind die Agenturen für Arbeit zuständig für die Eingliederungsleistungen (Beratung, Vermittlung, Qualifizierung), um die Leistungsempfänger wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Außerdem fällt die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes in die Zuständigkeit der Agenturen. Die Kommunen sind zuständig für die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie für soziale Leistungen wie Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung. Für die Umsetzung dieser Aufgaben hat der Gesetzgeber als Regelfall eine Bündelung der Kompetenzen beider Träger in einer Arbeitsgemeinschaft vorgesehen. 69 kommunale Träger können im Rahmen einer Experimentierklausel im SGB II ab dem 1. Januar alle Aufgaben alleine wahrnehmen.
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