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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für Arbeit verstärken Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung - Rahmenvereinbarung unterzeichnet

Nürnberg (ots)

Schülerinnen und Schüler sollen in Zukunft beim Übergang von der
Schule in Ausbildung, Studium und Beruf noch zielgenauer beraten und
unterstützt werden. Das ist der Inhalt einer gemeinsamen
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und
Berufsberatung, die am 15.10.2004 von der Präsidentin der
Kultusministerkonferenz, Doris Ahnen, und dem Vorstandsmitglied der
Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, anlässlich der 307.
Kultusministerkonferenz im saarländischen Mettlach unterzeichnet
wurde. Die neue Rahmenvereinbarung trägt den aktuellen Anforderungen
der modernen Arbeitswelt Rechnung und löst die bislang gültige
Vereinbarung aus dem Jahr 1971 ab. "Wir wollen allen jungen Menschen
einen erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung und
Erwerbsleben ermöglichen. Damit dies gelingt, müssen Beratung und
Förderung von Schülerinnen und Schülern früh ansetzen", erklärte
Ahnen.
Angespannte Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt
Gemeinsam sind Kultusministerkonferenz und Bundesagentur für
Arbeit der Auffassung, dass die Vorbereitung junger Menschen auf die
Arbeitswelt nicht nur eine zentrale Aufgabe der Schulen und
Berufsberatung ist, sondern auch der Wirtschaft sowie weiterer
regionaler und lokaler Akteure. Alt wies in diesem Zusammenhang auf
die zunehmend schwieriger gewordene Situation am
Ausbildungsstellenmarkt hin. Während von 1992 bis 2003 die Zahl der
Abgänger aus allgemein bildenden Schulen von 777.300 auf 933.600
kontinuierlich angestiegen ist, ging die Anzahl der angebotenen
Ausbildungsstellen im selben Zeitraum von 721.800 auf 572.500 zurück.
"Diese Lücke muss zunehmend durch Angebote der Länder und der
Bundesagentur für Arbeit gefüllt werden. Im Jahr 2004 werden
voraussichtlich für ca. 190.000 Jugendliche Maßnahmen durch die
Bundesagentur für Arbeit durchgeführt", sagte Alt. Ahnen unterstrich:
"Von der nach wie vor schwierigen Situation am Ausbildungsmarkt sind
insbesondere Schülerinnen u nd Schüler ohne Schulabschluss sowie
benachteiligte Jugendliche betroffen. Einer der Schwerpunkte der
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und
Berufsberatung liegt in der Förderung gerade dieser Personengruppen."
Deshalb würden die Länder auch ihre Anstrengungen weiter verstärken,
die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Abschluss deutlich
zu verringern.
Berufswahlvorbereitung
Schule und Berufsberatung stehen gemeinsam in der Pflicht, eine
Berufswahlvorbereitung für alle Jugendlichen anzubieten. Die
Jugendlichen sollen zum Ende ihrer Schulzeit mit klaren und
realistischen Vorstellungen die erforderlichen Entscheidungen für
ihre berufliche Zukunft fällen können. Die gemeinsame
Berufswahlvorbereitung setzt daher spätestens zwei Jahre vor der
Schulentlassung ein. Die Schule vermittelt grundlegende Kenntnisse
über die Wirtschafts- und Arbeitswelt und informiert über die
Grundlagen der Berufswahlentscheidung. Über Praktika und Besuche von
Betrieben erhalten die Jugendlichen Einblicke in die Arbeitswelt. Die
Schulen unterstützen die Angebote der Berufsberatung, indem sie
Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme anhalten. Dies gilt
insbesondere für individuelle Beratungsgespräche,
Eignungsuntersuchungen und Gruppenveranstaltungen innerhalb und
außerhalb der Schule.
Übergang Schule-Beruf
Eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule, Berufsberatung und
Wirtschaft ist unter der angespannten Situation auf dem
Ausbildungsstellenmarkt beim Übergang von der Schule in den Beruf
besonders wichtig. "Um Brüche zu vermeiden, müssen vor allem jene
Jugendlichen frühzeitig begleitet werden, deren erfolgreicher
Übergang voraussichtlich gefährdet ist", erklärte Ahnen. Die
Vereinbarung zielt auch darauf ab, zu einer engeren Abstimmung bei
der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Förderangebote der Länder und
der BA zu kommen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf eine
erfolgreiche berufliche Integration zu erhöhen. In diesem
Zusammenhang wies Alt auf den "Nationalen Pakt für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs in Deutschland" hin, in dem sich Wirtschaft und
Bundesregierung - in enger Zusammenarbeit mit den Ländern -
verpflichtet haben, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen
jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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