Sonder-Tagung Schuldrechtsreform 2002
Die Folgen für den Betrieb:
Was jetzt zu tun ist.
Freiburg (ots)
Was den Endverbraucher freut, macht den Unternehmen derzeit mächtig zu schaffen: Mit der endgültigen Verabschiedung der Schuldrechtsreform wurden wesentliche Kernbereiche des BGB radikal umgestaltet. Durch die Änderungen im Leistungsstörungsrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Verjährungsrecht zwingt der Gesetzgeber Betriebe zum Umdenken bei ihrer gesamten Vertrags- und Geschäftsabwicklung.
- Das neue Recht der Pflichtverletzung bei Vertragserfüllung: Wie können die neuen Gewährleistungsregeln durch neue Vertragsklauseln begrenzt werden? Und welche Rechtsfolgen entstehen durch Falsch-, Zuspät- und Schlechtlieferung? - Das neue Verjährungsrecht: Welche Verjährungsregeln und -fristen müssen beachtet werden? Welche Auswirkungen ergeben sich für das Mahn- und Inkassowesen? - Die Ausweitung der Produkthaftung: Welche Änderungen zur sogenannten Verjährungsfalle sind relevant? Welche Möglichkeiten gibt es zur individuellen Haftungsvermeidung?
Ob Werbung, Einkauf, Vertrieb, Buchhaltung, Kundenservice oder Geschäftsführung - alle Abteilungen sind gleichermaßen betroffen und müssen die Antworten auf diese Fragen kennen. Tatsache ist: Wer die Änderungen rechtzeitig und juristisch einwandfrei umsetzen will, muss sich sehr schnell und fundiert über die Gesetzesreform informieren. Die Sonder-Tagung Schuldrechtsreform 2002 der Haufe Akademie bietet hierzu an insgesamt 4 Terminen (4.3. in München, 7.3. in Köln, 8.3. in Frankfurt a.M. und 11.3. in Berlin) die beste Gelegenheit.
Weitere Tagungsschwerpunkte: Änderungen im Kauf- und im Werkvertragsrecht; Neuerungen im Verbraucherschutz und bei AGB; Auswirkungen auf Kreditverträge und Auswirkungen des Verjährungsrechts auf das Arbeitsrecht.
Weitere Informationen, Tagungsprospekte, Termine, Veranstaltungsorte und Anmeldung zu Journalistenkonditionen bei: Haufe Akademie Kerstin Weber Tel: 0761/4708-286, FAX: -466 Mailto:pressestelle@haufe-akademie.de http://www.haufe-akademie.de
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