Haufe aktuell: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für das Ehrenamt?
Freiburg (ots)
Endlich soll es einen neuen Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Führungskräfte in den Vereinen geben - so das Versprechen des Referentenentwurfs eines "Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter", der nach der Sommerpause im September verabschiedet und am 1.1.2005 in Kraft treten soll. Dahinter steckt neben der notwendigen Änderung von diversen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB VII) eine nicht uninteressante Chance, die persönlichen Risiken bei der Ausübung von Ehrenämtern abzusichern. Der Gesetzesentwurf, der am 30.6.2004 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, enthält zwei Kernaussagen: Zum einen wird eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit über die Berufsgenossenschaft für die gewählten Ehrenamtsträger eingeführt. Über den Verein/den Verband ist dann eine gesetzliche Absicherung mit dem Leistungsrahmen der gesetzlichen Unfallversicherung möglich. Die Vereine müssen lediglich die Anzahl der "Ehrenamtsträger" nennen. Die Abrechnung erfolgt dann über die Berufsgenossenschaft und zwar nicht nach Versicherungssummen, sondern auf der vorgesehenen Basis der gemeldeten Personen. Noch steht nicht fest, was dies an Prämien kosten wird.
Außerdem wird eine neue Pflichtversicherung zur gesetzlichen Unfallversicherung eingeführt. Dies betrifft dann sämtliche Religionsgemeinschaften, Kirchen und alle damit verbundenen privaten Organisationen, wenn Personen im Auftrag oder mit Zustimmung der Kirche ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeiten teilnehmen. Bislang schätzt man den hierfür erforderlichen Beitragsaufwand für den kirchlichen Bereich auf ca. 4 Mio. EUR. Andererseits ist es natürlich eine begrüßenswerte Stärkung des Ehrenamtes, wenn man über eine Pflichtversicherung vorhandene Risiken bei der kirchlichen Gemeindearbeit, die bekanntermaßen weit in den sozialen Bereich hineingeht, über einen Solidarschutz abfängt.
Über die konkreten Auswirkungen für die Vereine sprach der Freiburger Rechtsanwalt Gerhard Geckle, Herausgeber des Organisationshandbuchs "Der Verein" mit Manuela Gnauck-Stuwe, Abteilungsleiterin Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Hamburg, der Einrichtung, über die künftig die gesamte organisatorische Abwicklung laufen wird.
Interessenten können das aktuelle Interview vorab über www.vereins-office.de abrufen oder in der nächsten Ausgabe von Verein aktuell - dem Informationsdienst des Organisationshandbuchs "Der Verein", erschienen im zur Haufe Mediengruppe gehörenden WRS Verlag, Planegg, nachlesen.
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