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Haufe aktuell: Neue Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Anschaffungen: Jetzt kaufen oder lieber warten?

Freiburg (ots)

Ab dem 1. Januar 2006 und bis zum 31. Dezember
2007 soll die degressive Abschreibung von bisher 20 Prozent auf 30
Prozent erhöht werden, um die Investitionsquote der Unternehmen zu
erhöhen. Ab 2008 soll dann eine umfassende Unternehmensteuerreform in
Kraft treten. Wo liegen die Vorteile, was kann die Neuregelung ab
2006 für Unternehmer, Selbstständige oder deren Berater bedeuten?
Der jeweilige AfA-Satz (20 Prozent bisher oder 30 Prozent in den
Jahren 2006 und 2007) ist über die gesamte Abschreibungsdauer gültig.
Maßgeblich wird voraussichtlich der Anschaffungszeitpunkt des
beweglichen Wirtschaftsguts sein. Für die 30-prozentige AfA muss
dieser somit in der Spanne zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31.
Dezember 2007 liegen. Entscheidend für den Beginn der AfA ist der
Zeitpunkt der Lieferung.
Wenn der steuerpflichtige Gewinn in den Jahren 2006 und 2007
gemindert werden soll, sollten geplante Investitionen beweglicher
Wirtschaftsgüter ggf. nicht mehr in diesem Jahr getätigt werden,
sondern auf den Jahresanfang 2006 verschoben werden. Dabei ist aber
zu beachten, dass sich durch eine höhere Abschreibung in den
Anfangsjahren das Abschreibungsvolumen für spätere
Veranlagungszeiträume entsprechend mindert. Auf die Dauer der
Abschreibung und das gesamte Abschreibungsvolumen hat die Wahl der
AfA-Methode keine Auswirkung.
Beispiel:
   Schreinermeister S. plant die Anschaffung eines betrieblichen Pkw.
Die Anschaffungskosten betragen 30.000 Euro, die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre. Der Anschaffungszeitpunkt liegt
alternativ im Dezember 2005 oder im Januar 2006 (Annahme: Übergang
zur linearen AfA zum vorteilhaftesten Zeitpunkt, § 7 Abs. 3 EStG; die
anteilige Abschreibung von 1/12 für Dezember 2005 wird aus
Vereinfachungsgründen vernachlässigt).
Abschreibungsbeträge bei Anschaffung im Dezember 2005 und im
   Januar 2006
JAHR       Dezember 2005:       Januar 2006:        Differenz   
              Degressive AfA       Degressive AfA      EUR
20 %                30 %               
          (ab 2008 lineare Afa)  (ab 2009 lineare Afa)   
                  EUR                  EUR      
   2006          6.000                 9.000           3.000
   2007          4.800                 6.300           1.500
   2008          4.800                 4.410            -390
   2009          4.800                 3.430          -1.370
   2010          4.800                 3.430          -1.370
   2011          4.800                 3.430          -1.370
   GESAMT       30.000                30.000               0
Ergebnis: Der Gewinn ist im ersten Jahr bei Anwendung der
30-prozentigen Abschreibung um 3.000 Euro, im zweiten Jahr um 1.500
Euro geringer als bei der 20-prozentigen Abschreibung.
Bei Wirtschaftgütern mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von
unter vier Jahren ist regelmäßig die lineare AfA vorteilhafter. Für
Wirtschaftsgüter wie z.B. Personalcomputer (gewöhnliche Nutzungsdauer
drei Jahre) ändert sich durch die geplante Rechtsänderung in der
Regel nichts.
Ob eine Gewinnverlagerung in spätere Veranlagungszeiträume für
Unternehmen vorteilhaft ist, hängt von ihrer individuellen
steuerlichen Situation ab. Einzelunternehmer und
Personengesellschafter, die der Einkommensteuerprogression
unterliegen, haben bei einem möglichst gleichmäßigen Gewinnausweis
über mehrere Jahre die geringste Steuerlast. Zumal für 2005 und
bisher auch 2006 der gleiche Einkommensteuertarif gilt.
Unabhängig von der Neuregelung können Unternehmen noch in diesem
Jahr eine gewinnmindernde Ansparrücklage bilden (für neue bewegliche
Wirtschaftsgüter nach § 7g Abs. 3 EStG).

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-940, Fax: -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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