Haufe aktuell: Erhebliche steuerliche Entlastungen für Vereine und Verbände geplant
Freiburg (ots)
Mit großzügigen Steuervorteilen von ca. 400 Millionen Euro sollen bereits ab Januar 2007 gemeinnützige Aktivitäten und ehrenamtliches Engagement gefördert werden.
Noch im September sorgten angebliche Pläne der Bundesregierung für Unruhe, Vereine steuerlich künftig schlechter zu stellen, was erhebliche Auswirkungen für viele ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und Übungsleiter gehabt hätte.
Die Reaktion des Bundesfinanzministers folgte prompt: "Die Bundesregierung würdigt die große Bedeutung des Ehrenamtes und unserer Vereine und überlegt zur Zeit vielmehr, wie dieses herausragende Engagement weiter gestärkt werden kann."
Schneller als gedacht, sollen diesen Worten nun konkrete Taten folgen: Bundesfinanzminister Steinbrück kündigte an, noch vor Weihnachten einen ersten Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Förderung des bürgerlichen Engagements vorzulegen, die erste Lesung im Bundestag ist im Februar oder März 2007 geplant. Besonders wichtig dabei: Die neuen Steuervorteile sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 für die Vereinspraxis zur Anwendung kommen.
Erste Einzelheiten: Es sind höhere Pauschalen für Übungsleiter geplant. Wer steuerbegünstigte betreuerische oder pädagogische Aufgaben für gemeinnützige Körperschaften nebenberuflich übernimmt, kann ab Januar 2007 bis zu 2.100 Euro (bisher 1.848 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Damit können ab dem kommenden Jahr höhere Übungsleitervergütungen bis zu 175 Euro pro Monat gezahlt werden. Auch bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer soll es mehr Entlastung geben. Erst bei Bruttoeinnahmen aus Werbegeldern und Bewirtungsumsätzen beim Verkauf von Speisen und Getränken von mehr als 35.000 Euro im Vereinsjahr 2007 muss der dann steuerpflichtige Gewinn ermittelt werden. Von der Erhöhung dieser Besteuerungsgrenze werden vor allem die kleineren Vereine mit geringen Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb profitieren können. Für ehrenamtliche Tätigkeiten soll es eine neue Steuerpauschale geben. Wer mindestens 20 Stunden im Monat ehrenamtlich arbeitet, soll 300 Euro von seiner Steuerschuld absetzen können, wenn man unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, z.B. AWO oder DRK, betreut. Außerdem ist eine deutliche Verbesserung des Spendenrechts vorgesehen, u. a. die Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen als Spende für Kulturfördervereine bis hin zur Absenkung des geltenden Spendenhaftungssatzes auf 30 Prozent. Das soll weitere Anreize zur Spendenwilligkeit zugunsten gemeinnütziger Vereine und Verbände schaffen.
"Wenn dieses Programm zügig umgesetzt wird, hat auch die Politik die Signale richtig verstanden", so Professor Gerhard Geckle, Rechtsanwalt und Herausgeber des Praxiswerks "Der Verein". "Jetzt gilt es, auch über die Verbände dieses wichtige, begrüßenswerte Reformvorhaben sehr aufmerksam zu begleiten, um die längst fällige Förderung der ehrenamtlichen Betätigung über dieses Reformvorhaben zügig zu verwirklichen. Vielleicht gelingt dann noch die eine oder andere ergänzende Verbesserung im Interesse unserer Vereine".
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