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Haufe aktuell: Erhebliche steuerliche Entlastungen für Vereine und Verbände geplant

Freiburg (ots)

Mit großzügigen Steuervorteilen von ca. 400
Millionen Euro sollen bereits ab Januar 2007 gemeinnützige 
Aktivitäten und ehrenamtliches Engagement gefördert werden.
Noch im September sorgten angebliche Pläne der Bundesregierung für
Unruhe, Vereine steuerlich künftig schlechter zu stellen, was 
erhebliche Auswirkungen für viele ehrenamtliche Vorstandsmitglieder 
und Übungsleiter gehabt hätte.
Die Reaktion des Bundesfinanzministers folgte prompt: "Die 
Bundesregierung würdigt die große Bedeutung des Ehrenamtes und 
unserer Vereine und überlegt zur Zeit vielmehr, wie dieses 
herausragende Engagement weiter gestärkt werden kann."
Schneller als gedacht, sollen diesen Worten nun konkrete Taten 
folgen: Bundesfinanzminister Steinbrück kündigte an, noch vor 
Weihnachten einen ersten Referentenentwurf zu einem Gesetz zur 
Förderung des bürgerlichen Engagements vorzulegen, die erste Lesung 
im Bundestag ist im Februar oder März 2007 geplant. Besonders wichtig
dabei: Die neuen Steuervorteile sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007
für die Vereinspraxis zur Anwendung kommen.
Erste Einzelheiten: Es sind höhere Pauschalen für Übungsleiter 
geplant. Wer steuerbegünstigte betreuerische oder pädagogische 
Aufgaben für gemeinnützige Körperschaften nebenberuflich übernimmt, 
kann ab Januar 2007 bis zu 2.100 Euro (bisher 1.848 Euro) steuer- und
sozialversicherungsfrei erhalten. Damit können ab dem kommenden Jahr 
höhere Übungsleitervergütungen bis zu 175 Euro pro Monat gezahlt 
werden. Auch bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer soll es mehr 
Entlastung geben. Erst bei Bruttoeinnahmen aus Werbegeldern und 
Bewirtungsumsätzen beim Verkauf von Speisen und Getränken von mehr 
als 35.000 Euro im Vereinsjahr 2007 muss der dann steuerpflichtige 
Gewinn ermittelt werden. Von der Erhöhung dieser Besteuerungsgrenze 
werden vor allem die kleineren Vereine mit geringen Einnahmen im 
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb profitieren können. Für 
ehrenamtliche Tätigkeiten soll es eine neue Steuerpauschale geben. 
Wer mindestens 20 Stunden im Monat ehrenamtlich arbeitet, soll 
300 Euro von seiner Steuerschuld absetzen können, wenn man 
unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen im Auftrag einer 
juristischen Person des öffentlichen Rechts, z.B. AWO oder DRK, 
betreut. Außerdem ist eine deutliche Verbesserung des Spendenrechts 
vorgesehen, u. a. die Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen als Spende
für Kulturfördervereine bis hin zur Absenkung des geltenden 
Spendenhaftungssatzes auf 30 Prozent. Das soll weitere Anreize zur 
Spendenwilligkeit zugunsten gemeinnütziger Vereine und Verbände 
schaffen.
"Wenn dieses Programm zügig umgesetzt wird, hat auch die Politik 
die Signale richtig verstanden", so Professor Gerhard Geckle, 
Rechtsanwalt und Herausgeber des Praxiswerks "Der Verein". "Jetzt 
gilt es, auch über die Verbände dieses wichtige, begrüßenswerte 
Reformvorhaben sehr aufmerksam zu begleiten, um die längst fällige 
Förderung der ehrenamtlichen Betätigung über dieses Reformvorhaben 
zügig zu verwirklichen. Vielleicht gelingt dann noch die eine oder 
andere ergänzende Verbesserung im Interesse unserer Vereine".
Die Haufe Mediengruppe informiert über aktuelle Vereinsthemen 
kostenfrei unter www.vereins-office.de.

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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