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VPRT-Präsident Jürgen Doetz auf der Medienwoche Berlin-Brandenburg zu den digitalen Plänen von ARD und ZDF:

Bonn (ots)

- Länder müssen eigenmächtige Expansion der Anstalten stoppen 
   - Online- und Mobile-Angebote gehören nicht zum Kernauftrag des
     öffentlich-rechtlichen Rundfunks 
   - Alle Angebote von ARD und ZDF sollen ab sofort 
     'Public Value-Test' durchlaufen
Im Rahmen der Medienwoche Berlin-Brandenburg hat der Präsident des
Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen 
Doetz, die digitalen Pläne von ARD und ZDF scharf kritisiert. 
"Online- und Mobile-Angebote gehören nicht zum Kernauftrag des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks", so Doetz. Sie dürften lediglich 
ausschließlich programmbegleitend mit programmbezogenem Inhalt 
veranstaltet werden. Das schließe exklusive Online- und 
Mobile-Formate ebenso wie Angebote zur individuellen und 
zeit-unabhängigen Nutzung grundsätzlich aus. Aufgrund der 
Vereinbarung mit der EU-Kommission seien die Länder verpflichtet, die
umfassenden Expansionsvorhaben der Anstalten in diesem Bereich zu 
stoppen, nachdem ARD und ZDF durch ihre Digitalpläne den Konsens 
einseitig aufgekündigt hätten.
Mit Blick auf ein schier unbegrenztes, inhaltlich umfassendes und 
vielfältiges digitales Medienangebot privater Anbieter müsse 
grundsätzlich gefragt werden, welche besondere Leistung die Anstalten
für die Gesellschaft erbringen, die die Solidarfinanzierung aus 
Gebühren rechtfertige. Alle öffentlich-rechtlichen Angebote seien 
darauf hin zu überprüfen, ob sie im Verhältnis zu den Angeboten im 
Medienmarkt einen gesellschaftlichen Mehrwert (Public Value) 
erbringen. Neue Angebote müssen vor ihrem Start einen dreistufigen 
"Public Value-Test" durchlaufen, in dem die Rundfunkgremien der 
Anstalten, die von neuen Projekten betroffenen Medienunternehmen und 
schließlich die Rechtsaufsicht die Erforderlichkeit und 
Marktkonformität geplanter neuer Angebote jeweils prüfen müssten. Der
Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Rundfunkstaatsvertrag
müsse sowohl qualitativ hinsichtlich der aus Gebühren zu 
finanzierenden Inhalte als auch quantitativ hinsichtlich des Umfanges
des Angebotes konkret festgeschrieben werden.
Für den von der EU-Kommission geforderten "Public Value-Test" 
fordert der VPRT eine Ausgestaltung  an Hand verbindlicher Kriterien 
und eine Festschreibung im Rundfunkstaatsvertrag. Er mache nur Sinn, 
wenn er so konkret geregelt sei, dass das ganze Verfahren auch nach 
objektiven Maßstäben rechtlich überprüft werden könne und die 
privaten Medienunternehmen wirksam einbezogen werden. Eine völlig 
unbestimmte Experimentierklausel, wie die ARD sie in ihrem 
Digitalpapier vorsieht, würde den Sinn dieses Verfahrens aushebeln 
und wäre ein Freifahrschein für alle neuen digitalen 
öffentlich-rechtlichen Aktivitäten, der den EU-Vorgaben nicht 
entspräche.
Vor dem Hintergrund der wichtigen Rolle, die den internen Gremien 
der gebührenfinanzierten Anstalten bei dem Public Value-Test zukomme,
sprach Doetz sich für eine Reform der Aufsicht der Anstalten aus, die
die interne Aufsicht effizienter und unabhängiger gestalte und die 
externe Aufsicht stärke. "Es kann nicht zielführend sein, dass die 
Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Sender sich als Teil der 
Sender begreifen und entsprechend dieses Selbstverständnisses 
Interessen geleitet agieren", so Doetz, "während der private Rundfunk
von unabhängigen externen Behörden effektiv kontrolliert wird."
Mit Blick auf die umfassende Kritik der EU-Kommission zu den 
vielzähligen kommerziellen Aktivitäten von ARD und ZDF forderte Doetz
u. a. die Abschaffung der Refinanzierung der Anstalten aus Werbung 
und Sponsoring und die konsequente Umsetzung der europäischen 
Transparenzrichtlinie für alle Aktivitäten der Anstalten, die nicht 
für die Erfüllung des Grundversorgungsauftrages erforderlich seien. 
Da, wo sich die Anstalten in kommerziellen Märkten bewegten, wie zum 
Beispiel im Bereich der On-Demand-Dienste, könne dies allenfalls über
selbstständige Töchter geschehen, die sich marktkonform verhalten. 
Eine Quersubventionierung durch Gebühren sei auszuschließen. Auch für
diesen Bereich habe die EU-Kommission gemeinsam mit den Ländern 
umfassende Vorgaben festgelegt, die aus Sicht des VPRT dringend 
zeitnah zur Anwendung kommen müssen, um weitere 
Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Doetz appellierte an die Länder, die Vorgaben der EU-Kommission, 
die bis Anfang 2009 umgesetzt sein müssen, umgehend in konkreten 
Zielvereinbarungen mit ARD und ZDF verbindlich festzuschreiben. "Es 
kann nicht sein, dass ARD und ZDF sich bis 2009 ungehindert 
gebührenfinanziert ihre digitale Wunschwelt bauen und Fakten 
schaffen, die die Anforderungen der EU-Kommission außer Acht lassen",
so Doetz. Die Kommission habe konkrete Vorgaben zur Regelung des 
Wettbewerbs im Medienmarkt gemacht. Auf dieser Grundlage müsse das 
Miteinander von ARD und ZDF mit den privaten Medienunternehmen ab 
sofort geregelt werden. Ansonsten würden weitere Fehlentwicklungen 
des dualen Rundfunksytems auf Kosten der Gebührenzahler und zu Lasten
der privaten Medienunternehmen stattfinden.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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