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EU-Kommission legt überarbeiteten Konsultationsentwurf zur Rundfunkmitteilung vor
Berlin (ots)
VPRT unterstützt weiterhin Überarbeitung der Mitteilung und fordert stärkeren Fokus auf wettbewerbliche Auswirkungen und Verfahrensgarantien Dritter / Ermöglichung von öffentlich-rechtlichen Pay-Angeboten kritisch zu bewerten
Gestern veröffentlichte die Europäische Kommission ihren zweiten Entwurf zur Überarbeitung der sog. Rundfunkmitteilung zur staatlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Den Mitgliedstaaten wird nach dem neuen Entwurf mehr Flexibilität für die nationale Anpassung ihrer Rundfunksysteme eingeräumt, die Detailtiefe einiger Vorgaben daher reduziert. VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Der VPRT begrüßt, dass die EU-Kommission mit der Veröffentlichung des zweiten Konsultationsentwurfes an den Kernelementen für die Schaffung fairer Rahmenbedingungen im dualen Rundfunksystem festhält. Dies betrifft z. B. die Feststellung, dass neue Angebote unter Beteiligung Dritter ein Vorabverfahren zu durchlaufen haben und die Kontrolle der Anstalten effektiv unabhängig sein muss sowie dass Transparenz bei der getrennten Buchführung und Kostenzuordnung besteht. Die Mitteilung ist daher ein wichtiges Signal an die Mitgliedstaaten, national den fairen Wettbewerb zu sichern." Zudem enthält der Entwurf Aussagen zur Notwendigkeit, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten konkret durch einen formalen Akt zu präzisieren sowie Überkompensation und Quer-subventionen zu verhindern.
Gleichwohl sehen die privaten Rundfunk- und Telemedienanbieter Verbesserungsmöglichkeiten. Doetz: "Die Regelungsintensität der Mitteilung bei den wettbewerblichen Auswirkungen und den Verfahrensgarantien Dritter hat abgenommen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind private Anbieter gegenüber beihilfefinanzierten Angeboten umso stärker darauf angewiesen, dass die Verfahren national einen effektiven wettbewerblichen Schutz sicherstellen. Auch sehen wir eine Ermöglichung öffentlich-rechtlicher Pay-Angebote im derzeit besonders angespannten Marktklima umso kritischer. Diese Punkte werden wir in der anstehenden Konsultation gegenüber der Kommission noch einmal ausdrücklich einfordern," so Doetz abschließend.
Erste Erfahrungen mit freiwilligen Drei-Stufen-Tests in Deutschland machten aus Sicht des VPRT zudem deutlich, dass im Verfahren noch erhebliche Defizite bestehen. Dies betrifft u. a. die eingeschränkten Stellungnahmemöglichkeiten zu den Marktgutachten, fehlende Lösungsmechanismen bei festgestellten marktlichen Auswirkungen neuer Angebote, die Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen bei Eingaben Dritter sowie Transparenz- und Fristsetzungsprobleme. Der VPRT hat den Eindruck, dass diese Mängel übergreifend von Beteiligten sowohl in Deutschland als auch in Brüssel festgestellt werden, wie unter anderem eine Brüsseler Veranstaltung der LfM Nordrhein-Westfalen in der letzten Woche verdeutlicht habe.
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