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Gespräch zwischen EU-Kommissar Monti und VPRT-Präsident Doetz: Brüsseler Transparenzgebot wird uneingeschränkt für öffentlich-rechtliche Sendeanstalten gelten

Bonn (ots)

Der für Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Mario
Monti hat bei einem Treffen mit dem Präsidenten des Verbandes
Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT), Jürgen Doetz,
bekräftigt, dass die kurz vor der Annahme stehende finanzielle
Transparenzrichtlinie keine Ausnahmeregeln für öffentlich-rechtliche
Sendeanstalten enthalten wird. Von den verschiedenen derzeit
anhängigen Beihilfebeschwerden im Rundfunkbereich seien einige von
besonderer Komplexität und Brisanz. Die hohe Anzahl der laufenden
Beihilfeverfahren müsse aus der Sicht der EU-Kommission in Zukunft
drastisch reduziert werden. Hierzu stelle die finanzielle
Transparenzrichtlinie ein geeignetes Instrument dar.
Der VPRT-Präsident plädierte in dem Gespräch dafür, kommerzielle
Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, wie zum
Beispiel den international angelegten Rechtehandel, den Aufbau von
Medienparks oder die Einrichtung multimedialer Zusatzangebote,
zukünftig zu unterbinden. "Der ungehinderten Expansion
öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten in rundfunkfremde Bereiche
müssen endlich Grenzen gesetzt werden. Deshalb ist es im Nachgang zum
Erlass der neuen Transparenzregeln unabdingbar, dass der nationale
Gesetzgeber seiner Verpflichtung zur Definition eines an den
Prinzipien der Grundversorgung orientierten Auftrags des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachkommt", so Jürgen Doetz. Monti
bestätigte die Ansicht der privaten Medienindustrie, dass das
Protokoll zum Amsterdamer Vertrag über den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk nicht nur das Recht, sondern vor allem die Pflicht der
Mitgliedstaaten beinhalte, den Auftrag qualitativ und quantitativ
konkret zu definieren. Doetz: "Der VPRT wird nicht nachlassen, sich
für die Einhaltung dieser Vorgaben des Protokolls sowohl auf
europäischer als auch auf nationaler Ebene einzusetzen".
Für Rückfragen: 
Nicole Agudo y Berbel
Tel.: 0228/93450-23
Hinweis für die Redaktionen: Der Text des Änderungsentwurfs der
Richtlinie und die Stellungnahme des VPRT können über die
Geschäftsstelle des VPRT angefordert (e-mail:  vprt@vprt.de) oder im
Internet (http://www.vprt.de/aktuelles/positionen) abgerufen werden.

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