VAUNET - Verband Privater Medien
Europäische Transparenzregeln auf den öffentlichen Rundfunk in Deutschland anwenden - Umsetzungsfrist abgelaufen
Bonn/Saarbrücken (ots)
VPRT mahnt Umsetzung der finanziellen Transparenzrichtlinie durch die Bundesländer an
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat nachdrücklich die Umsetzung der finanziellen Transparenzrichtlinie durch die Bundesländer angemahnt. "Die Frist zur Umsetzung ist seit dem 31. Juli 2001 abgelaufen, ohne dass die Länder ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, die erforderlichen Transparenzregeln für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu schaffen", betont VPRT-Präsident Jürgen Doetz im Rahmen einer Tagung des Arbeitskreises Rundfunk der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder heute in Saarbrücken. "Sollte man auf Länderseite glauben, die Umsetzung der Transparenzrichtlinie aussitzen zu können, müsste der VPRT bei der Europäischen Kommission auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens hinwirken", so Doetz.
Nach der Richtlinie soll auf der Grundlage getrennter Buchführung für verschiedene Geschäftsbereiche aufgedeckt werden, ob Unternehmen mit Hilfe staatlicher Subventionen Aktivitäten finanzieren, die außerhalb des öffentlichen Auftrags liegen und damit den Wettbewerb mit privaten Anbietern verzerren. "Es wird höchste Zeit, dass die Bundesländer hier tätig werden, um nicht gegen europäische Vorgaben zu verstoßen", so der VPRT-Präsident. Zudem habe die Europäische Kommission gestern bei einer Anhörung zum Mitteilungsentwurf zur Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Brüssel deutlich gemacht, dass hier die Mitgliedstaaten in der Pflicht sind. Dies gelte insbesondere für die Definition des öffentlichen Auftrages.
In dem vor kurzem veröffentlichten Mitteilungsentwurf hat die Kommission erneut festgestellt, dass es sich bei Rundfunkgebühren um staatliche Beihilfen handelt. Daraus folgt erstens, dass die Kommission zuständig ist für die Überprüfung der Frage, ob neue gebührenfinanzierte Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Anstalten mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind. Zweitens wird dadurch wie schon durch die finanzielle Transparenzrichtlinie erneut deutlich, dass eine Konkretisierung des öffentlichen Auftrages von ARD und ZDF dringend erforderlich ist. "Nur anhand einer präzisen Auftragsdefinition lässt sich sagen, was in zulässiger Weise durch Gebühren finanziert wird und was nicht", so Doetz.
Der VPRT hatte bereits im letzten Jahr herausgestellt, dass das bestehende Verfahren der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Anforderungen der Richtlinie nicht genügt. Die Aufgabe der KEF beschränkt sich faktisch auf die Festsetzung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten und die Überprüfung der Frage, ob die Gebührengelder nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt werden. Wettbewerbsrechtliche Überlegungen spielen keine Rolle. Diese sind aber zentrale Grundlage der Transparenzrichtlinie, die Quersubventionierungen erfassen und Wettbewerbsverzerrungen verhindern will.
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