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Europäische Transparenzregeln auf den öffentlichen Rundfunk in Deutschland anwenden - Umsetzungsfrist abgelaufen

Bonn/Saarbrücken (ots)

VPRT mahnt Umsetzung der finanziellen Transparenzrichtlinie durch
die Bundesländer an
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat
nachdrücklich die Umsetzung der finanziellen Transparenzrichtlinie
durch die Bundesländer angemahnt. "Die Frist zur Umsetzung ist seit
dem 31. Juli 2001 abgelaufen, ohne dass die Länder ihrer
Verpflichtung nachgekommen sind, die erforderlichen Transparenzregeln
für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu schaffen", betont
VPRT-Präsident Jürgen Doetz im Rahmen einer Tagung des Arbeitskreises
Rundfunk der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder heute in
Saarbrücken. "Sollte man auf Länderseite glauben, die Umsetzung der
Transparenzrichtlinie aussitzen zu können, müsste der VPRT bei der
Europäischen Kommission auf die Einleitung eines
Vertragsverletzungsverfahrens hinwirken", so Doetz.
Nach der Richtlinie soll auf der Grundlage getrennter Buchführung
für verschiedene Geschäftsbereiche aufgedeckt werden, ob Unternehmen
mit Hilfe staatlicher Subventionen Aktivitäten finanzieren, die
außerhalb des öffentlichen Auftrags liegen und damit den Wettbewerb
mit privaten Anbietern verzerren. "Es wird höchste Zeit, dass die
Bundesländer hier tätig werden, um nicht gegen europäische Vorgaben
zu verstoßen", so der VPRT-Präsident. Zudem habe die Europäische
Kommission gestern bei einer Anhörung zum Mitteilungsentwurf zur
Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Brüssel deutlich gemacht, dass
hier die Mitgliedstaaten in der Pflicht sind. Dies gelte insbesondere
für die Definition des öffentlichen Auftrages.
In dem vor kurzem veröffentlichten Mitteilungsentwurf hat die
Kommission erneut festgestellt, dass es sich bei Rundfunkgebühren um
staatliche Beihilfen handelt. Daraus folgt erstens, dass die
Kommission zuständig ist für die Überprüfung der Frage, ob neue
gebührenfinanzierte Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Anstalten mit
dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind. Zweitens wird dadurch
wie schon durch die finanzielle Transparenzrichtlinie erneut
deutlich, dass eine Konkretisierung des öffentlichen Auftrages von
ARD und ZDF dringend erforderlich ist. "Nur anhand einer präzisen
Auftragsdefinition lässt sich sagen, was in zulässiger Weise durch
Gebühren finanziert wird und was nicht", so Doetz.
Der VPRT hatte bereits im letzten Jahr herausgestellt, dass das
bestehende Verfahren der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
der Rundfunkanstalten (KEF) den Anforderungen der Richtlinie nicht
genügt. Die Aufgabe der KEF beschränkt sich faktisch auf die
Festsetzung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten und die
Überprüfung der Frage, ob die Gebührengelder nach dem Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt werden.
Wettbewerbsrechtliche Überlegungen spielen keine Rolle. Diese sind
aber zentrale Grundlage der Transparenzrichtlinie, die
Quersubventionierungen erfassen und Wettbewerbsverzerrungen
verhindern will.
Für Rückfragen:
Dr. Thorsten Grothe 
Tel.: 0228-9345038 
e-mail:  grothe@vprt.de
VERBAND PRIVATER RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION E. V.
53177 Bonn (Bad Godesberg)
Burgstraße 69
Tel: 02 28/9 34 50-0
Fax: 02 28/9 34 50-48
e-mail:  vprt@vprt.de

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