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VPRT zum Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren: In der Sache richtig, in der Reichweite unzureichend - keine Zwei-Klassen-Berichterstattung

Berlin (ots)

Die Bundesregierung hat am 31. August 2016 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem die Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren erweitert werden soll. Neben der Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung soll auch die Übertragung von Entscheidungsverkündungen der Obersten Gerichtshöfe des Bundes ermöglicht werden. Außerdem ist die Zulassung von Tonübertragungen der Verhandlung in einen Raum für Medienvertreter (Medienarbeitsraum) vorgesehen.

Hierzu Hans Demmel, Stellvertretender Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia im VPRT sowie n-tv-Geschäftsführer: "Der nun vorliegende Kabinettsentwurf ist in der Sache richtig, in der Reichweite allerdings unzureichend, denn er bleibt hinter dem Grundgedanken einer echten Öffnung der Berichterstattung aus Gerichtssälen zum Zwecke einer verbesserten öffentlichen Partizipation deutlich zurück. Der VPRT hat sich seit Jahren für eine sachlich sinnvolle, dosierte Erweiterung der Medienöffentlichkeit eingesetzt. Zwar ist anzuerkennen, dass der Gesetzgeber trotz des klar artikulierten Widerstands aus Teilen der Richterschaft seine Pläne zur Anpassung der überkommenen Regeln zur Gerichtsberichterstattung überhaupt weiterverfolgt hat. Dass der Entwurf jedoch im Zeitalter der Digitalisierung und der Medienkonvergenz lediglich eine Audioübertragung der Verhandlung in den künftig für Journalisten bereitzustellenden Medienarbeitsraum vorsieht, ist nicht weniger als ein Anachronismus. Die sich zwangläufig ergebende Unterteilung in eine Berichterstattung erster - aus dem Saal - und zweiter Klasse - aus dem Nebenraum - wird den Konflikt um die Plätze im Gerichtssaal nicht lösen, sondern eher noch verschärfen. Es muss daher das Ziel sein, im Sinne einer zukunftsfähigen und medienkonvergenten Lösung jedenfalls diesen offensichtlichen Mangel im parlamentarischen Verfahren zu beheben."

Über den VPRT:

Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobileangeboten bereichern seine rund 150 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und auf EU-Ebene.

Für Rückfragen:

Pressesprecher Hartmut Schultz
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101, E |
hs@schultz-kommunikation.com

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