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VPRT-Präsident Doetz: Gebührenerhöhung für grenzenlose Wettbewerbsverzerrung?
Fußballfinanzierung auf dem europäischen Prüfstand!

Berlin (ots)

Die von ZDF-Intendant Markus Schächter derzeit
betriebene publizistische Generalmobilmachung zur Rettung einer
Gebührenerhöhung werde ein politischer Rohrkrepierer, wenn Schächter
mit dem Streichen teurer Programme zum Nachteil freier
Produktionsfirmen drohe, die dann erheblich weniger Aufträge vom ZDF
bekämen. Mit diesem durchsichtigen Ablenkungsmanöver, so der
Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation
(VPRT), Jürgen Doetz, dokumentiere Schächter vielmehr, dass "Sparen
statt Klotzen" offenkundig nach wie vor nicht zur
Unternehmensphilosophie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehöre.
Als Vorstand eines privaten Medienunternehmens erklärte sich Doetz
gerne zur personellen Hilfestellung für Schächter bereit, wenn er
ernsthaft Kostensenkungsmaßnahmen ergreifen wolle, wie sie zum
Beispiel Sat.1 bei der Produktion von TV.Movies und Serien mit einer
Reduzierung um ca. 10 % bei gleich bleibender Qualität bereits im
Markt durchgesetzt habe. So aber befände sich Schächter in guter
Gesellschaft mit dem Vorsitzenden der ARD, Jobst Plog, der vor
wenigen Tagen rechtswidrig behauptet hatte, dass die deutsche
Verfassung bestimme, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten den
Wettbewerb mit den privaten Rundfunkanbietern uneingeschränkt führen
dürften (Plog im Interview mit der Financial Times vom 9. Juli 2003:
"Our constitution says we should be able to compete in every field
against commercial broadcasters. They may not like it, but that's the
way it is"). Wenn Schächter in seiner Argumentation für eine
Gebührenerhöhung einen Rest von Glaubwürdigkeit retten wolle, müsse
er sich von diesen Aussagen des ARD-Vorsitzenden eindeutig
distanzieren.
Die jüngsten Äußerungen von Plog stellen nach Auffassung von Doetz
auch eine wertvolle Interpretationshilfe für die Europäische
Kommission dar, die sich derzeit mit einer Beschwerde des VPRT über
wettbewerbswidriges Verhalten der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten in Deutschland befasst. Ziel dieser Beschwerde ist
es, so Doetz, eine Präzisierung des öffentlich-rechtlichen
Programmauftrages in Deutschland zu erreichen und eine ausschließlich
der Finanzierung dieses Programmauftrages dienende Gebührenzahlung
durch die deutschen Hörer und Zuschauer zu gewährleisten. Die
Finanzierung von Wettbewerbsverzerrungen dürfe nicht weiter dem
deutschen Gebührenzahler angelastet werden. Wie Doetz in diesem
Zusammenhang mitteilte, hat der VPRT inzwischen seine im April 2003
eingereichte Beschwerde in Brüssel vor dem Hintergrund der
finanziellen Konditionen beim Erwerb der Bundesligaübertragungsrechte
durch die ARD ergänzt, da hier die "Intensität der
Wettbewerbsverzerrung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten
Rundfunkanbietern in Deutschland sehr gut illustriert" werde. In der
konkreten wettbewerblichen Situation des Einkaufs von
Ausstrahlungsrechten seien die privaten Rundfunkanbieter doppelt
benachteiligt, weil sie bei der Refinanzierung des Rechteeinkaufs
weder auf Rundfunkgebühren noch auf die Steuerprivilegien der
öffentlichen-rechtlichen Anbieter zurückgreifen könnten. Transparenz
der Finanzierung müsse hier durch die Durchsetzung der entsprechenden
Richtlinie der EU-Kommission oberstes Gebot sein; auch Spekulationen,
nach denen nicht "die ARD" sondern ihre Vermarktungstochter "Sales
and Services" Vertragspartner beim Erwerb der Bundesligarechte sei,
bedürften einer "transparenten Aufklärung", so Doetz.
Für Rückfragen:
VPRT Pressesprecher 
Stefan Kühler, Tel.: 030-39880 101, 
Handy 0172-2525195, 
Email:  kuehler@vprt.de

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