VAUNET - Verband Privater Medien
Trotz Sparzwang: Hessischer Rundfunk (HR) auch künftig in XXL
Hessischer Rundfunk vernachlässigt öffentlich-rechtlichen Auftrag
Berlin (ots)
Unter dem Deckmantel von Konzentration und Einsparungen setzt Helmut Reitze, der neue Intendant des Hessischen Rundfunks (HR), die Expansionsstrategie seines Vorgängers Klaus Berg insbesondere im Hörfunkbereich unvermindert fort. In einem Schreiben an Ministerpräsident Roland Koch fordert VPRT-Präsident Jürgen Doetz, dass dieses Vorgehen umgehend gestoppt wird. Er hält die Aktionen des Senders, der das duale Rundfunksystem in Hessen durch Deregionalisierung und die Verschiebung von Frequenzen deutlich zu seinen Gunsten verändern will, für inakzeptabel: "Nachdem der HR seine Hörfunkprogramme Ende der neunziger Jahre unter dem Vorwand der Digitalisierung bereits von vier auf acht Programme verdoppelt hat, ohne dass bis heute ein einziger HR-Hörfunksender digital zu hören ist, will der Sender jetzt auch noch die neue Nutzung von Frequenzen unverblümt vorantreiben. Was der Öffentlichkeit mit dem Argument einer sinnvollen Ordnung von Sendegebieten nach Frequenzen verkauft wird, bedeutet de facto ab 2004 eine Reduzierung der bislang fünf auf dann drei regionale Sendegebiete für die Fensterprogramme von HR4", so der VPRT-Präsident.
Damit wird die regionale Berichterstattung, die eine wesentliche Aufgabe des HR wäre, um 40 Prozent verringert. Diese Reduktion der Regionalberichterstattung ermöglicht es dem HR wiederum, die UKW- Frequenzen dort abzuziehen und diese "eingesparten Frequenzen" für andere Programme wie beispielsweise die Jugendwelle XXL zu verwenden. Der HR4 erhielt die bestehende umfangreiche Zahl an UKW- Frequenzen ursprünglich jedoch nur unter der Maßgabe einer kleinteiligen Regionalisierung. Mit der deutlichen Reduzierung der Regionalprogramme dürfte der Anspruch des HR auf diese Frequenzen entfallen.
"Die Vorgänge in Hessen sind symptomatisch für das Vorgehen der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Es kann nicht angehen, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender wieder einmal einen erfolgreich operierenden Privatsender wie z.B. FFH, der im Übrigen mit sechs - anstatt der vier vorgeschriebenen - produzierten regionalen Fenstern wesentlich mehr zur regionalen Berichterstattung beiträgt als der HR, durch wettbewerbsverzerrende Maßnahmen zu verdrängen sucht", erklärt der VPRT-Präsident. Die privaten Programmveranstalter hätten kein Problem damit, sich einem Wettbewerb mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten zu stellen. Allerdings müsse dieser auf beiden Seiten transparent und zu fairen, gesetzlich konkret definierten Bedingungen ausgetragen werden.
Nach Ansicht der Privatsender sind diese Bedingungen in Deutschland trotz der Bemühungen einiger Bundesländer nach wie vor nicht gegeben. Der VPRT reichte deshalb Anfang April eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein mit dem Ziel, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern durch die Umsetzung der Finanziellen Transparenzrichtlinie künftig zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Verband ausdrücklich auch das vom Europäischen Gerichtshof kürzlich ergangene "Altmark Trans"-Urteil zum Beihilferecht.
Für Rückfragen: VPRT Pressesprecher Stefan Kühler, Tel.: 030-39880 101, Handy 0172-2525195, Email: kuehler@vprt.de
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