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Private Fernsehveranstalter für neutrale Programmführer im digitalen Angebot der Kabel Deutschland GmbH und unabhängige Zertifizierung von Set-Top-Boxen

Berlin (ots)

Gleichbehandlung öffentlich-rechtlicher und privater
   Fernsehprogramme in den digitalen Kabelnetzen gefordert
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT)
fordert eine Gleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen
Fernsehveranstaltern bei der digitalen Übertragung in den deutschen
Kabelnetzen. Die Betreiber der so genannten Netzebene 3 hatten über
ihren Verband angekündigt, die digitalen Programmangebote von ARD und
ZDF künftig im Gegensatz zu privaten Programmen ohne
Kundenadressierung anbieten zu wollen. Dies würde bedeuten, dass die
Zuschauer die digitalen ARD- und ZDF-Programme ohne eine Smartcard,
private Angebote jedoch nur mit einer entsprechenden Smartcard in den
digitalen Empfangsboxen empfangen könnten.
"Es ist nicht akzeptabel, dass die Kabelnetzbetreiber die frei
empfangbaren, privaten Fernsehangebote als Programme zweiter Klasse
behandeln und nur ARD und ZDF ohne Smartcard empfangbar sein sollen.
Auch im digitalen Übertragungszeitalter muss es einen fairen
Wettbewerb der Programme und einen chancengleichen Zugang zu den
Zuschauern geben", so Jürgen Doetz, Präsident des VPRT und
Vorstandsmitglied der ProSiebenSat.1 Media AG.
In einer Stellungnahme des VPRT zu dem Thema "Set-Top-Boxen" und
"Navigatoren" sprechen sich die privaten Fernsehveranstalter zudem
für eine neutrale Darstellung und Programmierung des
Programmnavigators der Kabel Deutschland GmbH (KDG) aus. Vor dem
Hintergrund, dass die KDG in dem größten Teil Deutschlands alleiniger
Anbieter eines Navigators sei, der die Zuschauer durch die digitalen
Angebote führt, müssten an den Programmnavigator der KDG besonders
hohe Maßstäbe angelegt und das Gebot der Neutralität durch die KDG
beachtet werden. Unter anderem bedeute dies:
  • Die Programme und sonstigen Angebote müssen vollständig und ohne eine Empfehlung des Kabelnetzbetreibers ("Tipp des Tages") dargestellt werden.
  • Alle Programme müssen diskriminierungsfrei und neutral dargestellt werden, ein Hervorheben einzelner Programme durch die KDG darf nicht erfolgen.
  • Die Programmplätze in Navigator, elektronischem Programmführer und Senderlisten müssen nach neutralen Kriterien, zum Beispiel alphabetisch, nach Reichweite oder nach Marktanteilen, in einer durchnummerierten Reihenfolge dargestellt werden. Wegen der Nutzungsgewohnheiten der Zuschauer sollte diese Darstellung so wenig Veränderungen wie möglich erfahren.
  • Die Zuschauer werden die Möglichkeit bekommen, sich im Navigator eine eigene Favoritenliste nach ihren Nutzungsgewohnheiten zusammenzustellen. Die privaten Fernsehveranstalter gehen davon aus, dass die KDG diese Liste neutral anbietet und nicht bereits Voreinstellungen vornimmt.
Hinsichtlich der für die digitalen Angebote zu zertifizierenden
Set-Top-Boxen sprechen sich die privaten Programmanbieter gegen eine
ausschließliche Zertifizierung dieser Boxen durch die KDG aus. Die
KDG könnte ansonsten im Kabelmarkt die Set-Top-Boxen für ihre Zwecke
zertifizieren. Damit wäre die Selbstzertifizierung durch
Gerätehersteller auf Basis offener Standards, wie zum Beispiel für
Satellitenempfangsboxen, ausgeschlossen.
Die privaten Programmveranstalter geben einheitliche
Komponentenempfehlungen für Set-Top-Boxen ab, um so den Umstieg von
der analogen auf die digitale Rundfunkverbreitung erfolgreich
gelingen zu lassen. Der Boxenstandard muss für alle Boxen, die ab dem
1.1.2005 mit einer Anwendungsprogrammierschnittstelle (Application
Programming Interface, API) in den Handel gebracht werden, einem
europaweit normierten, einheitlichen API-Standard entsprechen. Einen
solchen Standard bietet zur Zeit nur die Multimedia-Home-Plattform
(MHP). Die Box müsse zudem eine ausreichende Leistungsfähigkeit und
Speicherplatz aufweisen, um auch komplexe Anwendungen auf Basis der
MHP angemessen abbilden zu können. Nur unter diesen Voraussetzungen
können die vielfältigen Möglichkeiten von multimedialen, interaktiven
Zusatzdiensten genutzt werden.
Die privaten Programmanbieter sprechen sich für eine Bevorzugung
von Geräten mit offenen Schnittstellen für CA-Module zur
Entschlüsselung von Programmen und Diensten (Common Interface)
gegenüber Geräten mit integrierter Entschlüsselungstechnik aus. Nur
auf Basis des Common Interface ist ein Wettbewerb unterschiedlicher
Bezahlangebote unabhängig von dem gewählten Verschlüsselungssystem
möglich.
Für Rückfragen:
Pressesprecher Hartmut Schultz, 
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, 
Tel.: 030/39880-101, 
Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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