VAUNET - Verband Privater Medien
Private Fernsehveranstalter für neutrale Programmführer im digitalen Angebot der Kabel Deutschland GmbH und unabhängige Zertifizierung von Set-Top-Boxen
Berlin (ots)
Gleichbehandlung öffentlich-rechtlicher und privater Fernsehprogramme in den digitalen Kabelnetzen gefordert
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) fordert eine Gleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstaltern bei der digitalen Übertragung in den deutschen Kabelnetzen. Die Betreiber der so genannten Netzebene 3 hatten über ihren Verband angekündigt, die digitalen Programmangebote von ARD und ZDF künftig im Gegensatz zu privaten Programmen ohne Kundenadressierung anbieten zu wollen. Dies würde bedeuten, dass die Zuschauer die digitalen ARD- und ZDF-Programme ohne eine Smartcard, private Angebote jedoch nur mit einer entsprechenden Smartcard in den digitalen Empfangsboxen empfangen könnten.
"Es ist nicht akzeptabel, dass die Kabelnetzbetreiber die frei empfangbaren, privaten Fernsehangebote als Programme zweiter Klasse behandeln und nur ARD und ZDF ohne Smartcard empfangbar sein sollen. Auch im digitalen Übertragungszeitalter muss es einen fairen Wettbewerb der Programme und einen chancengleichen Zugang zu den Zuschauern geben", so Jürgen Doetz, Präsident des VPRT und Vorstandsmitglied der ProSiebenSat.1 Media AG.
In einer Stellungnahme des VPRT zu dem Thema "Set-Top-Boxen" und "Navigatoren" sprechen sich die privaten Fernsehveranstalter zudem für eine neutrale Darstellung und Programmierung des Programmnavigators der Kabel Deutschland GmbH (KDG) aus. Vor dem Hintergrund, dass die KDG in dem größten Teil Deutschlands alleiniger Anbieter eines Navigators sei, der die Zuschauer durch die digitalen Angebote führt, müssten an den Programmnavigator der KDG besonders hohe Maßstäbe angelegt und das Gebot der Neutralität durch die KDG beachtet werden. Unter anderem bedeute dies:
- Die Programme und sonstigen Angebote müssen vollständig und ohne eine Empfehlung des Kabelnetzbetreibers ("Tipp des Tages") dargestellt werden.
- Alle Programme müssen diskriminierungsfrei und neutral dargestellt werden, ein Hervorheben einzelner Programme durch die KDG darf nicht erfolgen.
- Die Programmplätze in Navigator, elektronischem Programmführer und Senderlisten müssen nach neutralen Kriterien, zum Beispiel alphabetisch, nach Reichweite oder nach Marktanteilen, in einer durchnummerierten Reihenfolge dargestellt werden. Wegen der Nutzungsgewohnheiten der Zuschauer sollte diese Darstellung so wenig Veränderungen wie möglich erfahren.
- Die Zuschauer werden die Möglichkeit bekommen, sich im Navigator eine eigene Favoritenliste nach ihren Nutzungsgewohnheiten zusammenzustellen. Die privaten Fernsehveranstalter gehen davon aus, dass die KDG diese Liste neutral anbietet und nicht bereits Voreinstellungen vornimmt.
Hinsichtlich der für die digitalen Angebote zu zertifizierenden Set-Top-Boxen sprechen sich die privaten Programmanbieter gegen eine ausschließliche Zertifizierung dieser Boxen durch die KDG aus. Die KDG könnte ansonsten im Kabelmarkt die Set-Top-Boxen für ihre Zwecke zertifizieren. Damit wäre die Selbstzertifizierung durch Gerätehersteller auf Basis offener Standards, wie zum Beispiel für Satellitenempfangsboxen, ausgeschlossen.
Die privaten Programmveranstalter geben einheitliche Komponentenempfehlungen für Set-Top-Boxen ab, um so den Umstieg von der analogen auf die digitale Rundfunkverbreitung erfolgreich gelingen zu lassen. Der Boxenstandard muss für alle Boxen, die ab dem 1.1.2005 mit einer Anwendungsprogrammierschnittstelle (Application Programming Interface, API) in den Handel gebracht werden, einem europaweit normierten, einheitlichen API-Standard entsprechen. Einen solchen Standard bietet zur Zeit nur die Multimedia-Home-Plattform (MHP). Die Box müsse zudem eine ausreichende Leistungsfähigkeit und Speicherplatz aufweisen, um auch komplexe Anwendungen auf Basis der MHP angemessen abbilden zu können. Nur unter diesen Voraussetzungen können die vielfältigen Möglichkeiten von multimedialen, interaktiven Zusatzdiensten genutzt werden.
Die privaten Programmanbieter sprechen sich für eine Bevorzugung von Geräten mit offenen Schnittstellen für CA-Module zur Entschlüsselung von Programmen und Diensten (Common Interface) gegenüber Geräten mit integrierter Entschlüsselungstechnik aus. Nur auf Basis des Common Interface ist ein Wettbewerb unterschiedlicher Bezahlangebote unabhängig von dem gewählten Verschlüsselungssystem möglich.
Für Rückfragen:
Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel.: 030/39880-101, Email: schultz@schultz-kommunikation.de
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