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Medienverbände sprechen sich gegen die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe aus

Berlin/München (ots)

Nichtberücksichtigung von Volontärstellen belastet private    
   Rundfunksendeunternehmen unangemessen
Die Verbände des privaten Rundfunks Verband Privater Rundfunk und
Telekommunikation e.V. (VPRT) und Arbeitsgemeinschaft Privater
Rundfunk (APR) teilen die Skepsis der Wirtschaft an einer
beabsichtigten Ausbildungsplatzabgabe.
In einer Stellungnahme an den Vorsitzenden der SPD-Fraktion Franz
Müntefering und die bildungspolitischen Sprecher der
Regierungskoalition haben die Verbände appelliert, von der geplanten
Regelung Abstand zu nehmen. Der bisherige Entwurf der Bundesregierung
sieht vor, bei der Ermittlung einer Ausbildungsquote von Unternehmen
nur Ausbildungsplätze im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes, der
Handwerksordnung oder bundeseinheitlicher Regelungen zu
berücksichtigen. Volontäre sollen dagegen nicht unter diese
rechtliche Regelung fallen. Hiergegen haben sich die Verbände
ausgesprochen und fordern, bei der Bemessungsgrundlage für diese
Abgabe auch die zahlreichen Volontärsausbildungsplätze, die die
privaten Medienunternehmen anbieten, mit einzubeziehen.
VPRT-Geschäftsführerin Ursula K. Adelt: "Die vorgesehene Regelung
bedeutet eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der Medienunternehmen.
Ihre Ausbildungsbemühungen im Volontärsbereich werden von dem
beabsichtigten Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Die privaten
Fernseh- und Hörfunksender unternehmen erhebliche Anstrengungen, um
jungen Menschen den Einstieg in den Beruf des Journalisten und
Redakteurs durch eine qualifizierte Berufsausbildung zu ermöglichen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Ausbildungsplätze anders
behandelt werden sollen, als ebenfalls von den Medienunternehmen
angebotene Ausbildungsplätze als Mediengestalter Bild-/Ton, Kaufmann
für audiovisuelle Medien oder Fachinformatiker."
Die Verbände weisen zudem daraufhin, dass Volontärstellen bei der
vorgesehenen Regelung zwar als Ausbildungsplätze unberücksichtigt
bleiben, als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
aber bei der für die Ermittlung individueller Ausbildungsquoten
maßgeblichen Zahl der Gesamtbeschäftigten eines Unternehmens
mitgezählt werden sollen. Dieses führe zu einer doppelten
Benachteiligung der betroffenen Unternehmen, so APR-Geschäftsführer
Dr. Stephan Ory.
Die Verbände verweisen auf die zahlreichen über die
Volontärsausbildung hinausgehenden Aktivitäten zur journalistischen
Ausbildung, etwa durch die Unterstützung von Journalistenschulen,
Radio-, Film- und TV-Akademien, der Hörfunkakademie in Dortmund, der
Medienpraxis (Radio und TV) in Bayern und vielen anderen Initiativen
zur Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft. Diesem
umfassenden und freiwilligen Engagement für eine qualifizierte
Journalisten-Nachwuchsausbildung würde mit der vorgesehenen
Sonderbelastung der betroffenen Unternehmen durch den aktuellen
Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht Rechnung getragen.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, 
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101, 
Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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