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VPRT zur Initiative von Kulturstaatsministerin Weiss: Gestaltung des Rundfunks ist nationale Aufgabe - Wettbewerbsverzerrungen durch unerlaubt eingesetzte Gebühren bleiben Thema der EU-Kommission

Berlin (ots)

Mit Verwunderung nehmen die im Verband Privater
Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) organisierten Unternehmen
der Medienbranche die am heutigen Tage von der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien, Christina Weiss, vorgestellte
Initiative zur Kenntnis. Danach soll klargestellt werden, dass es
eine nationale Aufgabe ist, die freie öffentliche Kommunikation - und
gemeint ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk - in der multimedialen
Welt zu gewährleisten. Dies vor dem Hintergrund, dass die
EU-Kommission derzeit u. a. prüft, ob der Einsatz der Gebühren zur
Finanzierung des Online-Engagements von ARD und ZDF rechtmäßig ist.
"Die Initiative der Kulturstaatsministerin - Seite an Seite mit
den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - mutet etwas
befremdlich an", so der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz. "Zu keiner
Zeit stand in Frage, dass die Zuständigkeit für die Gestaltung des
Rundfunks bei den nationalen Gesetzgebern, in Deutschland in der
Zuständigkeit der Länder liegt." Weder die Beschwerde des VPRT wegen
offenkundiger Wettbewerbsverzerrungen durch Einsatz der
Rundfunkgebühren in rein kommerziellen Bereichen, noch das Bestreben
der EU-Kommission, für Transparenz der Verwendung von öffentlichen
Mitteln und Beihilfen zu sorgen, ziele auf eine Veränderung dieser
eindeutigen Verantwortlichkeit der EU-Mitgliedstaaten bzw. der
Länder. Ebenso eindeutig läge es jedoch in der Verantwortung der
EU-Kommission gravierende Wettbewerbsverzerrungen durch
wettbewerbswidrigen Einsatz der öffentlichen Beihilfen und Gebühren
aufzudecken, zu rügen und zu unterbinden.
"Es ist kontraproduktiv", so Doetz weiter, "einen nicht
vorhandenen Zuständigkeitsstreit zwischen der EU-Kommission und den
Mitgliedstaaten zu schüren. Zielführend ist demgegenüber, die nunmehr
seitens der Länder, zumindest in den Protokollnotizen des 8.
Rundfunkänderungsstaatsvertrages, festgelegte umfassende
Rundfunkstrukturreform zeitnah und konsequent umzusetzen." Durch eine
konkrete gesetzliche Definition des Auftrages der
öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie durch eine saubere Trennung
der Finanzierungsgrundlagen zwischen gebührenfinanzierten Anstalten
und marktfinanzierten Unternehmen würden die Ursachen der vorhandenen
Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Solange diese nationale Aufgabe
jedoch nicht erfüllt sei, müssten private Unternehmen den Schutz des
EU-Wettbewerbsrechtes in Anspruch nehmen.
Für Rückfragen: 
Pressesprecher Hartmut Schultz, 
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, 
Tel. 030/39880-101, 
Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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