VAUNET - Verband Privater Medien
Anrufung des Bundesverfassungsgerichts Ohrfeige für die Länder
Private Medienwirtschaft erhofft sich Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zur Neudefinition des Auftrags für ARD und ZDF
Berlin (ots)
Der VPRT als Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Mediendiensteanbieter in Deutschland begrüßt nachdrücklich die heute beschlossene Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch die ARD. Das Verfahren biete die Chance, in einem neuen Rundfunkurteil Vorgaben für eine konkretere Definition für den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festzuschreiben, um ihn auf einen Verzicht auf wettbewerbswidrige kommerzielle Aktivitäten zu verpflichten.
Elf Jahre nach dem letzten "Medien-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts erwarte die private elektronische Medienwirtschaft, so VPRT-Präsident Jürgen Doetz in einer Stellungnahme, vor dem Hintergrund einer im Vergleich zu 1994 völlig veränderten Medienlandschaft in Deutschland eine Entrümpelung öffentlich-rechtlicher Freibriefe und Privilegien. Das Verfahren biete die Chance, unter Berücksichtigung einer zeitgemäßen Bewertung der heute vielfaltsichernden privatwirtschaftlichen Medienangebote die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand zu stellen. Der VPRT sehe sich verpflichtet, seine Position in das Karlsruher Verfahren einzubringen, nachdem er bereits in seiner Beschwerde in Brüssel den Anstoß für eine immer kritischere Bewertung der öffentlich-rechtlichen Expansionspolitik gegeben habe.
Er sei im Übrigen gespannt, so Doetz, wie die verantwortlichen deutschen Medienpolitiker auf die "Ohrfeige" der ARD reagieren werden, nachdem man sich erst vor wenigen Wochen mit großem Einsatz gegenüber der EU-Kommission zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland positioniert habe. Nun dürfe man erleben, wie sich die ARD für diese massive Unterstützung mit einer Reaktion bedanke, die eindrucksvoll die Selbstherrlichkeit einiger ARD-Intendanten und deren eigenartiges Verständnis von "Staatsferne" dokumentiere. Hoffentlich, so Doetz abschließend, werde nun auch dem letzten Medienpolitiker in Deutschland klar, dass er bei der ARD nur als Anwalt zur Absicherung programmlicher Expansionen und Verteidiger ausufernder kommerzieller Aktivitäten erwünscht sei, sich bei der Gestaltung der dualen Rundfunklandschaft in Deutschland aber mit der Statistenrolle zu begnügen habe.
Für Rückfragen: Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel. 030/39880-101, Email: schultz@schultz- kommunikation.de
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