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VPRT stärkt Haltung von EU-Kommissarin Reding gegen weitere Werbeverbote

Berlin (ots)

VPRT-Vizepräsident Tobias Schmid: EuGH-Entscheidung zum
Tabakwerbeverbot könnte der Diskussion zu weiteren Werbeverboten ein
Ende setzen
Am 6. Dezember beginnt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die
mündliche Verhandlung im zweiten Verfahren zur Zulässigkeit eines
europäischen Tabakwerbeverbots. Bereits im Oktober 2000 hatte der
EuGH in einer Entscheidung zur ersten Tabakwerberichtlinie
festgestellt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber auf Grundlage der
Vorschriften über die Errichtung des Binnenmarktes und einzelner
Grundfreiheiten keine Zuständigkeit für den Erlass der Richtlinie
besessen habe. Zudem wies er darauf hin, dass der EG-Vertrag eine
Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz und
zur Förderung der Gesundheit ausschließe. Nachdem die zweite
Tabakwerberichtlinie der EU wiederum ein umfassendes Tabakwerbeverbot
für alle Medien vorsieht, hatte die Bundesregierung im September 2003
erneut den EuGH angerufen.
Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und
Vizepräsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation
e. V. (VPRT): "Wir begrüßen die Äußerung von EU-Kommissarin Viviane
Reding, unter ihr werde es keine weiteren Werbeverbote geben. Neue
Werbeverbote würden die Strategie der EU, eine vielfältige
europäische Medienlandschaft zu fördern und einen wettbewerbsfähigen
Binnenmarkt für Medien zu schaffen, nachhaltig in Frage stellen. Die
privaten elektronischen Medienunternehmen hoffen, dass die nun
anstehende Entscheidung des EuGH die Diskussionen zu weiteren
Werbeverboten hinfällig macht."
Werbeeinnahmen sind die wesentliche Existenzgrundlage privater
Rundfunkveranstalter. Die Nettowerbeumsätze allein von Fernsehen und
Hörfunk in Höhe von 4 Mrd. EUR im Jahr 2004 stellen einen bedeutenden
Wirtschafts- und Wertschöpfungsfaktor dar. Die Einführung
produktspezifischer Werbeverbote und -beschränkungen würde in Zeiten
rückläufiger Werbeeinkünfte zu weiteren empfindlichen
Einnahmeverlusten führen. Entsprechende Regulierung würde zudem einen
Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit darstellen.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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