VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT stärkt Haltung von EU-Kommissarin Reding gegen weitere Werbeverbote
Berlin (ots)
VPRT-Vizepräsident Tobias Schmid: EuGH-Entscheidung zum Tabakwerbeverbot könnte der Diskussion zu weiteren Werbeverboten ein Ende setzen
Am 6. Dezember beginnt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die mündliche Verhandlung im zweiten Verfahren zur Zulässigkeit eines europäischen Tabakwerbeverbots. Bereits im Oktober 2000 hatte der EuGH in einer Entscheidung zur ersten Tabakwerberichtlinie festgestellt, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber auf Grundlage der Vorschriften über die Errichtung des Binnenmarktes und einzelner Grundfreiheiten keine Zuständigkeit für den Erlass der Richtlinie besessen habe. Zudem wies er darauf hin, dass der EG-Vertrag eine Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit ausschließe. Nachdem die zweite Tabakwerberichtlinie der EU wiederum ein umfassendes Tabakwerbeverbot für alle Medien vorsieht, hatte die Bundesregierung im September 2003 erneut den EuGH angerufen.
Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Vizepräsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT): "Wir begrüßen die Äußerung von EU-Kommissarin Viviane Reding, unter ihr werde es keine weiteren Werbeverbote geben. Neue Werbeverbote würden die Strategie der EU, eine vielfältige europäische Medienlandschaft zu fördern und einen wettbewerbsfähigen Binnenmarkt für Medien zu schaffen, nachhaltig in Frage stellen. Die privaten elektronischen Medienunternehmen hoffen, dass die nun anstehende Entscheidung des EuGH die Diskussionen zu weiteren Werbeverboten hinfällig macht."
Werbeeinnahmen sind die wesentliche Existenzgrundlage privater Rundfunkveranstalter. Die Nettowerbeumsätze allein von Fernsehen und Hörfunk in Höhe von 4 Mrd. EUR im Jahr 2004 stellen einen bedeutenden Wirtschafts- und Wertschöpfungsfaktor dar. Die Einführung produktspezifischer Werbeverbote und -beschränkungen würde in Zeiten rückläufiger Werbeeinkünfte zu weiteren empfindlichen Einnahmeverlusten führen. Entsprechende Regulierung würde zudem einen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit darstellen.
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