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VPRT-Hörfunkvorstand stellt Forderungen für Zukunft des digitalen Radios vor

Berlin (ots)

- Länderstruktur auch bei neuen digitalen Angeboten im Hörfunk
     abbilden
   - Erschließung von Frequenzen für nationale und
     länderübergreifende
     private Radioangebote
   - Keine pauschale 50-prozentige Zuweisung von Digitalkapazitäten
     an ARD
Die im Fachbereich Hörfunk des Verbandes Privater Rundfunk und
Telekommunikation e. V. (VPRT) zusammengeschlossenen privaten
Radioveranstalter haben ihre Forderungen für eine Ausgestaltung der
zukünftigen digitalen Hörfunklandschaft heute in Berlin präsentiert.
Zur Stärkung der Gattung Hörfunk fordert der VPRT eine Abbildung der
bestehenden Länderstruktur des Hörfunks auch bei neuen Angebotsformen
im Bereich von Datenübertragungen wie DMB oder DVB-H. Die bewährten
föderalen Strukturen des Hörfunks müssten bei der Frequenzplanung und
-vergabe angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssten
Frequenzen für nationale und länderübergreifende private
Radioangebote erschlossen werden, die als ergänzende Angebote die
bestehende Radiolandschaft sinnvoll ergänzen könnten. Interaktivität,
parallele Datenübertragungen und andere Angebote seien für den
Hörfunk höchstattraktive Entwicklungen, die der hohen Bindung von
Hörern bei diesem Medium in besonderem Maße entsprächen. Gleichzeitig
warnt der VPRT vor einer pauschalen Zuordnung von 50 Prozent aller
digitalen Hörfunk-Übertragungskapazitäten an die ARD.
VPRT-Vizepräsident und Hörfunkvorsitzender Hans-Dieter Hillmoth:
"Mit der Digitalisierung entstehen für die Hörfunkangebote und ihre
Hörer völlig neue Angebotsformen und Wege. Die dafür erforderlichen
Übertragungskapazitäten müssen in ausreichendem Umfang auch für das
Radio in seinen landesweiten und regionalen Verbreitungsräumen zur
Verfügung gestellt werden. Es kann nicht sein, dass sie
ausschließlich unter TV- und Telekommunikationsveranstaltern verteilt
werden. Radio muss auf allen Übertragungswegen möglich sein."
Die Positionen des VPRT im einzelnen
Teilhabe an neuen Angebotsformen
Durch die digitalen Übertragungskanäle entstehen für das Radio
neue Wege zu Hörern und Chancen für eine Weiterentwicklung der
Geschäftsmodelle. Das umfasst das herkömmliche DAB ebenso wie DMB,
eine Weiterentwicklung von DAB mit Möglichkeiten für interaktive und
Datendienste, aber auch DVB-T und DVB-H, die eine entsprechende
Nutzung ermöglichen. Bei all diesen Angebotsformen wird das Handy ein
wichtiges Endgerät werden. Die Hörer sollten über die Akzeptanz von
Angeboten entscheiden und nicht Politiker oder Techniker, die in
ihren Frequenzplanungen einseitig Weichen zu Gunsten von Fernseh- und
Telekommunikationsunternehmen und zu Lasten des Radios zu stellen
drohen. Der VPRT-Hörfunkvorstand fordert Politik und
Landesmedienanstalten auf, sicherzustellen, dass dem privaten Radio
auf Grund seiner Bedeutung für die Meinungsvielfalt in den
landesweiten, regionalen und lokalen Kommunikations- und
Wirtschaftsräumen ausreichend Übertragungskapazitäten für diese
Angebote eingeräumt werden. Der föderale Aufbau des deutschen
Rundfunksystems muss im Rahmen des technisch und wirtschaftlich
Machbaren auch bei DMB, DVB-H etc. berücksichtigt werden.
Ergänzende nationale oder länderübergreifende Radioangebote
Zur Stärkung der Gattung Radio fordert der VPRT die Erschließung von
nationalen oder länderübergreifenden digitalen Verbreitungswegen für
den Hörfunk. Bei der Ausgestaltung muss der gewachsenen und politisch
gewollten länderbezogenen Radiostruktur Rechnung getragen werden, die
durch länderübergreifende Angebote nicht gefährdet werden darf. Eine
Ergänzung des Hörfunkangebotes zum Beispiel um nationale Talk- oder
Nachrichtenformate, Sparten-Kanäle für Jazz oder Klassik böten sich
an. Auch Radio-Pay-Angebote könnten als nationales Angebot zugelassen
werden. "Solche Angebote können eine sinnvolle Ergänzung für die
Hörfunkstruktur und das bestehende Hörfunkangebot in Deutschland
sein", so Hans-Dieter Hillmoth.
Einschränkung der ARD-Überversorgung mit Digitalkapazitäten
Der VPRT lehnt mit Blick auf die gerade erfolgte Begrenzung der Zahl
der öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme im Rundfunkstaatsvertrag
eine pauschale 50-Prozent-Zuordnung der neuen Digitalkapazitäten an
die ARD-Sender ab. Diese Kapazitäten sollten vor allem für Angebote
privater Sender zur Verfügung stehen. "Privates Radio muss die Chance
haben, neue, Programm begleitende sowie interaktive, personalisierte
und audiovisuelle Dienste zur Hörerbindung anzubieten. Der
diskriminierungsfreie Zugang privater Radios zu weiteren Kapazitäten
und Angebotsformen muss sichergestellt werden", so Hillmoth.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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