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Private Radiosender unterstützen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Berlin (ots)

VPRT-Präsident: Freiheit der Berichterstattung aus Fußballstadien 
   ist wichtiger als kommerzielle Interessen von DFL und Vereinen
Zur Sicherung der Berichterstattungsfreiheit hat Radio Hamburg mit
Unterstützung der im Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation
e. V. (VPRT) vertretenen privaten Hörfunksender Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht eingelegt. In der Auseinandersetzung um die
Rechtmäßigkeit von Lizenzgebühren für die Hörfunkberichterstattung
von Bundesligaspielen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) am 8.
November 2005 in letzter Instanz die Revision des Senders gegen die
Deutsche Fußball-Liga (DFL) sowie die Hamburger Fußballvereine
Hamburger SV und FC St. Pauli zurückgewiesen. Diese und die
vorangegangenen gerichtlichen Entscheidungen will der Privatsender
nun einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen. Nach der
BGH-Entscheidung dürfen Bundesligaclubs für die Live- und sonstige
Berichterstattung Vergütung von Radiosendern verlangen. Dies verstößt
nach Auffassung des VPRT gegen die grundrechtlich gewährte
Berichterstattungsfreiheit.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Die Entscheidungen der Zivilgerichte
müssen unter verfassungsrechtlichem Blick korrigiert werden.
Andernfalls würde eine Entwicklung toleriert, die in der Konsequenz
auch die freie Berichterstattung von Print- und Fotojournalisten in
Frage stellt. Die Rundfunkfreiheit als hohes Gut unserer Verfassung
wiegt schwerer als die kommerziellen Interessen von Vereinen oder der
DFL."
Hans-Dieter Hillmoth, VPRT-Vizepräsident und als Geschäftsführer
von Radio/Tele FFH Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk: "Die
kommerziellen Interessen der Vereine gehen zu Lasten der freien
Berichterstattung der Radiosender und unserer Hörer. Wenn die
Rundfunkfreiheit bei Bundesligaspielen eingeschränkt wird, werden Tür
und Tor für weitere Restriktionen geöffnet. Hiergegen setzen wir uns
mit allen Mitteln zur Wehr."
Anfang 2000 hatten die Bundesligaclubs Hamburger SV und FC St.
Pauli sowie deren Vermarktungsorganisation DFL unter Berufung auf
"Hörfunkrechte" erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige
Berichterstattung aus den Stadien gefordert. Gegen diese Erhebung von
Lizenzgebühren war Radio Hamburg stellvertretend für den VPRT
gerichtlich vorgegangen. "Unser Anliegen ist es, den Radiohörern in
Deutschland die gewohnte Fußballberichterstattung aus den Stadien zu
ermöglichen. Deshalb erhoffen wir uns von dem Gang zum
Bundesverfassungsgericht eine grundsätzliche Klarstellung zur
Bedeutung einer freien Berichterstattung von Medien in Deutschland",
so Marzel Becker, Programmdirektor und Geschäftsführer von Radio
Hamburg.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:
Claus Grewenig
Justiziar
Tel: 030/ 39 88 0-110
E-Mail: grewenig@vprt.de

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