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VPRT appelliert an Chefs der Staatskanzleien: Keine Schnellschüsse gegen private Wettanbieter

Stuttgart/Berlin (ots)

Verband begrüßt differenzierte Betrachtungsweise von
   Ministerpräsident Günther H. Oettinger
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT)
appelliert an die Chefs der Staatskanzleien, auf ihrer morgigen
Sitzung keine voreiligen Beschlüsse zur Bewerbung privater
lizenzierter Wettanbieter zu treffen. Gleichzeitig begrüßt der VPRT
die differenzierte Betrachtungsweise des Baden-Württembergischen
Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger. Dieser hatte sich heute auf
der Mitgliederversammlung des VPRT in Stuttgart gegen ein
grundsätzliches Wettverbot für Sportwetten ausgesprochen und betont,
dass es vielmehr auf die inhaltliche Ausgestaltung ankommen müsse.
Insbesondere sollten in der Werbung Informationen, die auch der
Spielsuchtprävention dienten, in den Vordergrund gestellt werden.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Die Veranstalter mit so genannten
DDR-Lizenzen und Oddset sind wichtige Werbepartner der privaten
Medienunternehmen mit Werbeaufwendungen im deutlich zweistelligen
Millionenbereich pro Jahr. Wir appellieren an die Chefs der
Staatskanzleien, hier nicht dem politischen Willensbildungsprozess
durch vorschnelle Verbotsbeschlüsse vorzugreifen. Bei den genannten
Unternehmen handelt es sich um legale Anbieter. Das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung
ausdrücklich die Möglichkeit eines regulierten Marktes mit mehreren
Anbietern als rechtlich möglich bezeichnet. Dies ist aus Sicht der
Werbewirtschaft und der privaten Medienunternehmen der richtige Weg."
Die Landesmedienanstalten als unabhängige und zuständige
Aufsichtsbehörden befänden sich zur Zeit im Dialog mit den privaten
Sendern zur Auslegung des Urteils des BVerfG und der Frage der
Ausgestaltung von Werbung für Sportwettenanbieter. Die Gemeinsame
Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der
Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat bereits
festgestellt, dass unterschiedliche Lesarten des BVerfG möglich sind.
Dieser Meinungsfindung sollte nicht vorgegriffen werden.
Der Verband wies darauf hin, dass die Gesetzgeber die Möglichkeit
hätten, durch eine entsprechende Regulierung sicherzustellen, dass
die politisch wichtigen Ziele der Spielsucht- und Betrugsprävention
durch lizenzierte Anbieter sichergestellt würden.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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