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VPRT-Mitgliederversammlung
SPERRFRIST 17.10.2006, 17 Uhr

Berlin (ots)

Mit der Bitte um Beachtung:
   S  P  E  R  R  F  R  I  S  T   17.10.2006, 17 Uhr
VPRT-Präsident Jürgen Doetz fordert neue Medienordnung für
digitales Zeitalter:
- Grundlagen im dualen Rundfunksystem durch klare Definition des
     Auftrags der Öffentlich-Rechtlichen und ihrer Finanzierung neu 
     regeln - Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD und 
     ZDF inzwischen verfassungswidrig
   - Analoge und digitale Kabelverbreitung des privaten Rundfunks 
     muss ohne Reichweitenverlust gesichert werden
Auf der Mitgliederversammlung des Verbands Privater Rundfunk und
Telemedien e. V. (VPRT) hat VPRT-Präsident Jürgen Doetz heute in
München eine neue Rundfunkordnung für das digitale Zeitalter
gefordert: "Es ist hohe Zeit für die Schaffung einer neuen
Medienordnung, die für die digitale Medienlandschaft faire
Wettbewerbsbedingungen schafft, überholte Überregulierung des
Rundfunks abbaut und dennoch Meinungs- und Anbietervielfalt schützt.
Eine Medienordnung, die der Komplexität der Marktentwicklungen
gerecht wird, die die Innovationskraft der Digitalisierung nicht
blockiert und die den Spielern Entwicklungsräume schafft. Eine
Medienordnung, die die Rundfunk- und Meinungsfreiheit fördert und die
Meinungsvielfalt stärkt", so Doetz.
Von zentraler Bedeutung dafür ist für den VPRT insbesondere eine
klare Definition der Länder für den Auftrag des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine neues, zeitgemäßes
Finanzierungsmodell für die Rundfunkanstalten.
"Es kann nicht sein, dass Rundfunkgebühren für PCs oder dann nur
folgerichtig auch schon bald für Handys das weitere Wachstum von ARD
und ZDF finanzieren sollen. Brüssel hat die expansive Entwicklung im
Bereich neuer Märkte bereits deutlich angeprangert - von der
anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarten wir
uns weitere Klarheit. Es ist an der Zeit, dass die Medienpolitik das
Heft des Handelns wieder in die Hand nimmt und klar definiert, auf
welchen Wegen und mit wie vielen Programmen ARD und ZDF sich
entwickeln dürfen. Auf dieser Grundlage sollte dann auch ein neues
Finanzierungsmodell entwickelt werden, das zeitgemäß ist und nicht
mehr an konkrete Empfangsgeräte anknüpft", erklärte der
VPRT-Präsident.
Modell zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD und ZDF inzwischen
   verfassungswidrig
Doetz erläuterte, dass der VPRT in seiner Stellungnahme im
Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, das ARD, ZDF und
Deutschlandradio gegen die letzte Gebührenfestsetzung angestrengt
haben, klar mache, dass der Verband das Verfahren zu Ermittlung des
Finanzbedarfs der Anstalten für mittlerweile verfassungswidrig halte.
Das beginne mit der Bedarfsfestsetzung, in dem die internen Organe
der Rundfunkanstalten keine wirkliche Kontrollfunktion mehr ausübten.
Und auch bei der Genehmigung durch die KEF dürften die
Bedarfsanmeldungen lediglich fachlich überprüft werden. "Sowohl das
VPRT-Gutachten für das Bundesverfassungsgericht als auch die
EU-Kommission kommen zu der Überlegung, jedes neue Angebot im
gebührenfinanzierten Rundfunk einem 'Public Value'-Test zu
unterziehen, das heißt, seinen Mehrwert für die Öffentlichkeit zu
prüfen. Das wäre ein zukunftsweisendes Modell", so Doetz.
Analoge und digitale Kabelverbreitung sichern
Einen nachdrücklichen Appell richtete Doetz an die Länder und
Landesmedienanstalten, bei der zukünftigen Belegung des Kabels nicht
ihre Ordnungsfunktion aufzugeben. Hier drohen Analog wie Digital
zunehmend Kapazitäten für den privaten Rundfunk weg zu brechen, wenn
die Länder ihrer Aufgabe zur Sicherung der Vielfalt im Kabel nicht
nachkommen.
Hinsichtlich des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission
wegen möglicher Verstöße von must-carry-Regelungen in einzelnen
Ländern stellte der VPRT klar, dass auch das Europarecht die
Auferlegung zumutbarer Übertragungspflichten in Art. 31 der
Universaldiensterichtlinie ausdrücklich zulasse, wenn diese zur
Erreichung festgelegter Ziele im allgemeinen Interesse erforderlich
sind. "Angesichts der unverändert bestehenden Frequenzknappheit im
analogen Kabel erfüllt die Vielfaltsicherung durch die Medienanstalt
genau diese Voraussetzungen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es
unverständlich, dass die EU-Kommission derzeit die Unvereinbarkeit
deutscher must-carry-Regelungen mit der Universaldiensterichtlinie
anmahnt und die nationale Vielfaltsicherung sowie die damit
korrespondierende Kompetenz der Länder in Frage stellt", sagte Doetz.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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