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Zeitungsverleger: Bundesregierung muss Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrags ablehnen

Berlin (ots)

Das Präsidium des Bundesverbands Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) hat den zwischen dem AGV Briefdienste und der
Gewerkschaft ver.di ausgehandelten Abschluss zu Mindestlöhnen scharf 
verurteilt. Dies sei ein einmaliger und unwürdiger Vorgang in der 
Geschichte der Tarifpolitik in Deutschland, sagte BDZV-Präsident 
Helmut Heinen heute in Berlin. Der Gesetzgeber sei jetzt 
aufgefordert, die Allgemeinverbindlichkeit der Vereinbarung 
abzulehnen und die durchsichtigen taktischen Manöver rund um den 
Mindestlohn-Tarifvertrag zu beenden. Alles andere wäre ein schwerer 
Affront gegen neue Wettbewerber im Postmarkt, zu denen auch viele 
Zeitungsverlage zählten. Es sei geradezu skurril, wenn die Post AG 
als Arbeitgeber viel höhere Löhne fordere als die Gewerkschaftsseite.
"Es drängt sich der Eindruck auf, dass die gesetzlich beschlossene 
Liberalisierung des Postmarktes in einer unseligen Übereinstimmung 
von Bundesregierung, Gewerkschaften und dem ehemaligen 
Staatsunternehmen mit allen Mitteln verhindert werden soll", so 
Heinen. Dazu zähle auch die immer noch gültige Befreiung der Post AG 
von der Umsatzsteuer. Es sei ein Unding, dass ein Monopolist mit 
einem Marktanteil von mehr als 90 Prozent keine Umsatzsteuer zahle, 
während die Neulinge im Markt vom Fiskus zur Kasse gebeten würden. 
Heinen stellte in diesem Zusammenhang fest, dass auch private 
Anbieter den so genannten Universaldienst garantieren könnten. Die 
Tatsache, dass der Staat auch weiterhin größter Aktionär der Post AG 
ist, verlange von der Bundesregierung eine besondere Sensibilität für
die Funktionsmechanismen von Wettbewerb und Marktwirtschaft. Der 
BDZV-Präsident hob hervor, dass auch die Bundesnetzagentur als 
Regulierungsbehörde das Mindestlohndiktat ablehne und außerdem eine 
Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuer fordere.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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