BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
"Drei-Stufen-Test wird zur Farce"
Zeitungsverleger kritisieren Freibrief für ARD-Onlineangebote
Berlin (ots)
"Der Dreistufentest wird zur Farce, die Rundfunkräte haben die Onlineauftritte der ARD einfach abgenickt", kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, die Beurteilung der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender durch die zuständigen Aufsichtsgremien. So habe die Verbreitung des Text-Portals "tagesschau.de" auf allen Distributionskanälen - mobil, mit Apps, bei Facebook oder Twitter - nichts mehr mit Rundfunk zu tun.
Es sei ein Skandal, dass das im Rundfunkstaatsvertrag niedergelegte Verbot presseähnlicher Angebote bisher komplett leerlaufe, sagte der BDZV-Hauptgeschäftsführer heute anlässlich der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) in Berlin. ARD und ZDF legten "presseähnlich" so aus, dass ihr Angebot eins zu eins so aussehen müsse wie gedruckte Zeitungen oder Zeitschriften. Kein Presseangebot habe heute jedoch noch eine solche Anmutung. "Presse ist nicht nur 'offline', sondern auch das, was unsere Verlage online und mobil verbreiten." Die Rechnung für diesen "Auftrag ohne Grenzen" werde im Übrigen der Gebührenzahler zu tragen haben, warnte Wolff. Denn die Ausgaben der Sender für Onlineangebote würden sich im Vergleich zu dem bisher zulässigen Etat mehr als verdoppeln.
Er kündigte an, dass der BDZV alle politischen und juristischen Mittel ausschöpfen werde, um gegen die expansiven Onlinepläne von ARD und ZDF vorzugehen. Der Hauptgeschäftsführer appellierte in diesem Zusammenhang an die Ministerpräsidenten der Länder. Sie müssten dafür sorgen, dass der im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene Drei-Stufen-Test nicht als "Muster ohne Wert" behandelt werde. Die Zeitungsverleger prüften derzeit, mit dieser Angelegenheit erneut die EU-Kommission zu befassen. "Das wird wieder ein Thema für Brüssel", erklärte Wolff.
Ferner wies Wolff Vorwürfe aus den Reihen der Intendanten entschieden zurück, wonach die Zeitungsverleger für die Löschung von Sendeinhalten (so genanntes Depublishing) in den Internetarchiven des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortlich seien. Eine solche Forderung habe der BDZV niemals erhoben. Vielmehr sei es einzig und allein um die extensive - und nach Abschluss der pro-forma-Tests praktisch grenzenlose - Ausweitung der Textangebote bei ARD und ZDF gegangen.
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