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Zeitungsverleger begrüßen "Aus" für Tabakwerbeverbot

Berlin (ots)

Als "einen Sieg für die Kommunikationsfreiheit" hat der
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin die
Aufhebung des Tabakwerbeverbots bezeichnet. Das Gericht habe
bestätigt, dass die EU-Instanzen ohne jede rechtliche Grundlage die
Freiheit der Werbung und damit die Kommunikationsfreiheit schlechthin
einschränken wollten.
Ausdrücklich würdigte der BDZV das Engagement der Bundesregierung,
die die Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht hatte.
Die Zeitungsverleger hofften, dass mit dieser Entscheidung die
Debatte um weitere Werbeverbote beendet sei. Bekanntlich stünden in
Brüssel und Straßburg Werbebeschränkungen bis hin zum Verbot der
Werbung für Kinderspielzeug auf der Agenda. Es sei überhaupt nicht
nachvollziehbar, dass einerseits Produkte auf legale Weise
hergestellt und vertrieben werden, andererseits die Werbung für diese
Produkte jedoch illegal sein sollte. Wer sich weiterhin für
Werbeverbote stark mache, gefährde damit auch das wirtschaftliche
Fundament der Medien, die Vielfalt der Presse und nicht zuletzt
Arbeitsplätze in den Verlagen.
Sämtliche Pressemitteilungen des BDZV finden Sie auch auf der
Homepage des Verbandes (http://www.bdzv.de).

Rückfragen bitte an:

Bereich Kommunikation und Multimedia

Hans-Joachim Fuhrmann
Tel. 030 / 726298 - 210
Fax 030 / 726298 - 217
E -Mail: fuhrmann@BDZV.de

Anja Pasquay
Tel. 030 / 726298 - 214
Fax 030 / 726298 - 217
E -Mail: pasquay@BDZV.de

Seit 1. August 2000 neue Adresse:

Postfach 58 05 61
10414 Berlin

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