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Gemeinsame Pressemitteilung von BDZV und VDZ
Leistungsschutz ist ein berechtigtes Anliegen
Verleger: Debatte braucht mehr Sachlichkeit und weniger Hybris

Berlin (ots)

"Der Leistungsschutz ist ein berechtigtes, zukunftsrelevantes und faires Anliegen der Zeitschriften- und Zeitungsverleger", das haben heute der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger erneut betont. Daran ändere auch manche polemische Kritik nichts.

Anlass sind Äußerungen des BDI, der die berechtigten Forderungen von Verlagsunternehmen nach einem Investitionsschutz diskreditiere, statt sich für unternehmerische Ansprüche einzusetzen. In einem heute in der Zeit erschienenen Beitrag fordert VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner den BDI auf, seine ordnungspolitische Haltung zu überdenken. BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff hatte vor kurzem in einem Artikel für den Berliner "Tagesspiegel" ebenfalls darauf hingewiesen, dass es beim umfassenden Schutz des geistigen Eigentums für die Presseverlage einen konkreten Nachholbedarf gebe. Beim Leistungsschutzrecht geht es um:

   - Einen besseren Schutz gegen die massenhafte digitale gewerbliche
     Nutzung der Inhalte von Zeitungen und Zeitschriften. 
     Verlagsinhalte gehören zu den im Netz gefragten Top-Produkten. 
     Immer mehr gewerbliche Anbieter nutzen systematisch die Inhalte,
     um Gewinn zu erzielen, ohne dass die Verlage daran beteiligt 
     werden.
   - Zur Erstellung dieser Inhalte benötigen Zeitungen und 
     Zeitschriften verlegerische Investitionen über die 
     redaktionellen Leistungen hinaus. Damit Inhalte produziert und 
     vertrieben werden können, investieren sie in Organisation, 
     Vermarktung, Personal und Vertrieb. Diesen Aufwand honorieren 
     Anzeigenkunden und Käufern der Print-Titel, viele digitale 
     gewerbliche Nutzer aber nicht.
   - Es geht also um den Schutz des Eigentums der Verlage, denen es 
     darauf ankommt, dass ihr Investitionseinsatz respektiert wird, 
     weil es ansonsten immer schwieriger wird, Qualitätspresse zu 
     finanzieren.
   - Dabei reicht ein rein urheberrechtlicher Schutz nicht aus. 
     Dieser umfasst nicht den gesamten verlegerischen Aufwand und 
     Einsatz, und er hilft auch nicht bei der Sicherung von Recht 
     gegen Missbrauch.
   - Ein Leistungsschutzrecht beschränkt - anders als behauptet - 
     weder das Zitatrecht, noch Links, noch private Kopien.
   - Mehr Paid Content-Modelle sind keine Alternative, weil auch 
     diese massenhaft ohne Gewinnbeteiligung der Verlage zu 
     gewerblichen Zwecken vervielfältigt werden können.
   - Es geht um ein Recht, das für die Film-, Fernseh- und 
     Musikbranche längst selbstverständlich ist.

VDZ und BDZV betonten, dass mehr Sachlichkeit und weniger Hybris der Debatte guttäten.

Pressekontakt:

BDZV
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

VDZ
Peter Klotzki,
Telefon: 030/726298-162
E-Mail: p.klotzki@vdz.de

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