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Tagesschau-App: Zeitungsverlage gehen in Revision beim Bundesgerichtshof

Berlin (ots)

"Wenn das heute vom Oberlandesgericht (OLG) Köln verkündete Urteil Bestand hätte, wären Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar. Sie wären wettbewerbsrechtlich tabu", das erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, in Berlin. Vor diesem Hintergrund werden die Zeitungsverlage das zugelassene Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchführen.

Das OLG Köln hat im Kern darauf abgestellt, mit der Genehmigung des Konzepts für tagesschau.de durch die Gremien des NDR sei auch die konkrete, im Streit befindliche Umsetzung des Angebots tagesschau-App "legalisiert". Eine Praxis, die ein "genehmigtes Konzept" umsetze, dabei aber gegen ein Verbot des Rundfunkstaatsvertrags verstoße, müsse durch die Mitwettbewerber wettbewerbsrechtlich untersagt werden können, hielt Wolff dagegen.

Der BDZV-Hauptgeschäftsführer wies darauf hin, dass das OLG in der Sache, den eigentlichen wettbewerbsrechtlichen Fragen, gar nicht entschieden habe. Die Vorinstanz, das Landgericht Köln, hatte den klagenden Zeitungsverlagen Recht gegeben und das Textangebot in der umstrittenen Tagesschau-App als unzulässig untersagt.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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